"Gleicht einem Festivalgelände"
Illegale Party im Landkreis Passau: Polizei hat neue Erkenntnisse

18.08.2021 | Stand 22.09.2023, 3:17 Uhr

Mit Bauzäunen war das Gelände in Kailing bei Wegscheid abgesperrt, auf dem vergangenes Wochenende gefeiert wurde. Die Polizei in Hauzenberg hat nun Hinweise, dass es sich bei dem Fest um mehr als eine Geburtstagsparty gehandelt hat. −Foto: Polizei

Neue Erkenntnisse hat die Polizei in Hauzenberg zu einer angeblichen Geburtstagsparty, die am vergangenen Wochenende im Landkreis Passau gefeiert wurde.

Beamte hatten das nicht genehmigte Fest in Kailing, Gemeinde Wegscheid, mit rund 250 bis 300 Besuchern um 1.30 Uhr aufgelöst. Der Veranstaltungsbereich war mit Bauzäunen abgesperrt. An verschiedenen Bars wurden Getränke zum Verkauf angeboten. Ein Bühnenaufbau mit Licht- und Soundanlage war ebenfalls installiert.



Eine Genehmigung, wie sie für eine derartige Veranstaltung nötig gewesen wäre, hatten die jungen Organisatoren aber nicht. Da der Betreiber, ein 17-Jähriger aus Kailing, die Veranstaltung nicht angemeldet hatte und er keinen Auflagenbescheid vorweisen konnte, wurde die Party beendet.

Schon in der Nacht an Ort und Stelle stuften die Polizeibeamten der Hauzenberger Inspektion die Einlassungen der Veranstalter, es handle sich um eine ausufernde Geburtstagsparty, als eher unglaubwürdig ein. Daher wurden am frühen Sonntagmorgen auf dem Gelände weitere Beweise gesichert. Die Beamten fotografierten das Areal, das eher einem Festivalgelände glich, und stellten eine Liste mit 275 Teilnehmernamen sicher.

Zutrittsbänder verkauft

Erste Ermittlungen ergaben, dass an dieser Örtlichkeit bereits in den Wochen zuvor ähnliche Veranstaltungen abgehalten wurden. Außerdem wurden Zutrittsbänder quasi als Eintrittskarten verkauft.

"Diese Fakten rücken das Geschehen auch in Hinblick auf die rechtliche Würdigung der Gesamtumstände in ein etwas anderes Licht", heißt es in einer Presseerklärung der Polizei. Im Raum stehen Verstöße nach dem Landesstraf- und das Verordnungsrecht (LStVG) wegen der fehlenden Genehmigung, nach dem Gaststättengesetz und dem Infektionsschutzgesetz. Geprüft werden laut Polizei auch steuerrechtliche Aspekte.

− red