Erleichterung bei einer Frau aus dem westlichen Landkreis Rottal-Inn: Sie hatte einen Angriff ihres Ex-Mannes mit einem schmerzhaften Hodengriff abgewehrt - der Freispruch ist nun rechtskräftig.
Im vergangenen Herbst war sie vor dem Amtsgericht Landshut vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen diesen Freispruch Berufung eingelegt, es kam jetzt zur erneuten Verhandlung, diesmal vor dem Landgericht – und wieder blieb die Frau ohne Strafe. Die Staatsanwaltschaft zog letztlich die Berufung zurück, so dass der ursprüngliche Freispruch Rechtskraft erlangte.
Außergewöhnlich war die Anklage, die von der Staatsanwaltschaft zum zweiten Mal ausgebreitet wurde: Während eines Streits mit ihrem Ex-Mann, bei dem sie sich körperlich bedroht fühlte und sogar ihrer Aussage nach Todesängste aushalten musste, und der immer mehr eskalierte, sah die Frau keine andere Wahl mehr, als eine besondere "Waffe" einzusetzen: Mit ihren langen, gepflegten und blutrot lackierten Fingernägeln packte sie den Mann, der "untenrum" nur mit einer Unterhose bekleidet war, an seinem Hodensack, da also, wo es dem Mann am meisten wehtut – doch die Auswirkungen waren gravierend: