Hauzenberg
Guppenberg: Ein Fall für die Rechtsaufsicht

19.05.2020 | Stand 19.09.2023, 21:20 Uhr

Guppenberg ist eine Splittersiedlung. Die Häuser stehen verstreut entlang der Straße, dazwischen liegen landwirtschaftlich genutzte Flächen, zum Teil mit Baumbestand. Bei der Entscheidung darüber, ob hier eine Außenbereichssatzung rechtlich möglich ist, kommt einer Frage zentrale Bedeutung zu: Ist die Fläche zwischen den Gebäuden am linken und rechten Bildrand eine Baulücke? Die Behörden sagen Nein, die Stadträte sagen Ja. −Foto: Brunner

Zum zweiten Mal in diesem Jahr hat der Bauausschuss des Hauzenberger Stadtrates darüber beraten, ob für Guppenberg eine Außenbereichssatzung aufgestellt werden soll. Und zum zweiten Mal hat das Gremium diese Frage mehrheitlich mit Ja beantwortet.

Zehn von 13 Mitgliedern stimmten in der Sitzung am Montagabend für den Erlass der Satzung, obwohl Fachstellen diese in der vorliegenden Form als rechtswidrig beurteilen und darauf hinweisen, dass sich daraus ein Haftungsrisiko mit Schadensersatzpflicht für die Stadt und die 1.Bürgermeisterin ergeben könnte.

Aus diesen Gründen hatte Gudrun Donaubauer bereits während der Diskussion angekündigt: Sollte der Bauausschuss beschließen, dass die Außenbereichssatzung Guppenberg in Kraft treten soll, werde sie diesen Beschluss beanstanden und von der Rechtsaufsicht am Landratsamt überprüfen lassen.

Dieser Fall ist nun eingetreten – und stellt ein Novum in Hauzenberg dar. "Ich kann mich nicht erinnern, dass es das schon mal gegeben hat", sagte Bauamtsleiter Alois Stockinger auf PNP-Nachfrage.

− cmo

Mehr zu diesem Thema lesen Sie in Ihrer Mittwochs-Ausgabe der Passauer Neuen Presse (Hauzenberg) vom 20. Mai 2020.