Grenzpolizei Piding
Grenzpolizei kontrolliert auf A8

12.11.2021 | Stand 19.09.2023, 5:23 Uhr

Am späten Nachmittag des 10.11.2021 kontrollierte eine Polizeistreife der Grenzpolizei Piding auf der BAB A 8, Ausfahrt Anger, einen Pkw mit deutscher Zulassung. Der alleine im Pkw befindliche Fahrzeughalter händigte den Beamten seinen Reisepass, den deutschen Fahrzeugschein und seinen nationalen montenegrinischen Führerschein aus. Auf Frage gab er an, bereits seit sieben Jahren im Bundesgebiet wohnhaft zu sein und keine nationale deutsche Fahrerlaubnis der Klasse -B- zu besitzen. Recherchen in den einschlägigen Dateien bestätigten seine Angaben.
Somit war es ihm nicht mehr erlaubt, in Deutschland ein fahrerlaubnispflichtiges Kraftfahrzeug zu führen. Er hätte sich nach einem Jahr Aufenthalt um eine deutsche Fahrerlaubnis bemühen müssen. Nach Anzeigenaufnahme wegen eines Vergehens des Fahrens ohne deutsche Fahrerlaubnis wurde er wieder auf freien Fuß gesetzt. Seine Weiterfahrt wurde unterbunden.
Nicht schlecht staunten die Beamten, als sie am 11.11.2021 um die Mittagszeit einen Pkw mit österreichischer Zulassung an der Behelfsausfahrt Freidling, Fahrtrichtung München, anhielten und kontrollierten. Der Pkw-Lenker händigte den Beamten seinen Bundespersonalausweis aus. Einen Führerschein konnte er nicht vorweisen, gab jedoch an, im Besitz eines solchen der Fahrerlaubnisklasse -B- zu sein. Diesen habe er von der Stadt Recklinghausen im Jahr 2012/2013 erhalten. Da sich die Beamten mit dieser Aussage nicht zufrieden gaben, wurde kurzerhand die Führerscheinstelle der Stadt Recklinghausen telefonisch kontaktiert. Das Ergebnis war zu erwarten. Eine gültige deutsche Fahrerlaubnis lag nicht vor. Dem nicht genug, wurde Alkoholgeruch bei dem Fahrer festgestellt. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen weit über der Maximalgrenze erlaubten Alkoholwert. Bei einer abschließend durchgeführten Personenabfrage kamen zusätzlich noch zwei Fahndungsausschreibungen zu Tage. Es handelte sich hierbei um je eine Aufenthaltsermittlung der Staatsanwaltschaft Bochum wegen Verletzung der Unterhaltspflicht und Betrug.
Nachdem der Sachverhalt geklärt war, musste sich der Pkw-Lenker einer Blutentnahme im Klinikum Bad Reichenhall zur gerichtsfesten Ermittlung seiner Blutalkoholkonzentration unterziehen. Es folgte eine erneute Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Trunkenheit im Straßenverkehr.
Der mit im Pkw befindliche Fahrzeughalter wurde wegen eines Vergehens des Ermächtigens als Halter zum Fahren ohne Fahrerlaubnis zur Anzeige gebracht. Die Weiterfahrt des Pkw wurde unterbunden, da auch der Beifahrer erheblich alkoholisiert war.