Bad Griesbach
Golfstreit: Gericht gibt Räumungsklage statt

11.07.2017 | Stand 11.07.2017, 17:45 Uhr

Das rot gekennzeichnete Areal zeigt das Grundstück, das der Golfclub Sagmühle zwei Tage vor der Urteilsverkündung gekauft hat. Es ist 11000 Quadratmeter groß und liegt gegenüber dem Hoteltrakt des Gutshofs Sagmühle, der von dem Urteil nicht betroffen ist. − Foto: BayernAtlas

Das Gericht hat sein Urteil gefällt, die Anwälte haben es geprüft, die gegnerischen Parteien ziehen ihre Konsequenzen: Der Golfclub Sagmühle hat den Rechtsstreit zwar verloren, aber damit habe man gerechnet. Mehr noch, fast gewinne der GC Sagmühle dem Urteil etwas Positives ab: Nun sei man "unabhängig" von der Hartl Holding, erklärt der Vizepräsident des Golfclubs Sagmühle, Rudolf Hack. Die Hartl Holding erklärt in einer Pressemitteilung, dass das Quellness Golf Resort Bad Griesbach die sofortige Räumungsvollstreckung betreiben wolle.

Die Mitglieder des Golfclubs Sagmühle sind seit dem Wochenende voll im Bilde. Auf der Homepage ihres Golfclubs können sie auf etwas mehr als zwei Seiten detailliert lesen, weshalb sich der Golfclub und die Hartl Holding gezankt haben und am Ende vor Gericht gelandet sind. Verkürzt war aus der Sicht des Golfclubs daher der Wurm drin, weil die Hartl Holding die Pacht in die Höhe treiben wollte. "Unser Pachtvertrag mit dem Quellness Golf Resort Bad Griesbach ist zum 31. Dezember 2016 ausgelaufen, die neue Pacht sollte fast das Vierfache der bisherigen Pacht betragen", sagt Rudolf Hack. Statt bislang 25000 Euro im Jahr sollte der Golfclub Sagmühle 100000 Euro im Jahr zahlen . . .

− mok

Den gesamten Artikel lesen Sie in der Mittwochsausgabe (12. Juli) der Passauer Neuen Presse (Ausgabe Pocking/Bad Füssing/Bad Griesbach).