Osterhofen
Glasfaser für bisher Benachteiligte

90 Prozent Förderung über Bund und Land – Stadtrat stimmte einhellig zu

28.10.2021 | Stand 21.09.2023, 23:30 Uhr

Mit Glasfaserleitungen bis ins Haus soll die Breitbandversorgung gerade in den Bereichen verbessert werden, die bisher weniger als 100 MBit im Download hatten. Der Nachteil: Nebenliegende Gebiete, die schon besser versorgt sind, werden vorerst ausgeklammert. Und: Für Osterhofen und Altenmarkt bietet Telekom Deutschland den eigenwirtschaftlichen Ausbau an. –Symbolbild: dpa

Das Ziel lautet Glasfaser bis Haus. Die Stadt Osterhofen will möglichst flächendeckend beim Internetzugang eine Gigabit-Versorgung ermöglichen. Dazu werden innerhalb der Stadtgemeinde verschiedene Wege beschritten. Der Stadtrat beschloss gestern einstimmig, das Bundesförderprogramm in Kofinanzierung mit Landesmitteln zu nutzen.

Ausgenommen davon sind die Ortsteile Osterhofen und Altenmarkt – aber sie bleiben nicht unversorgt: Hier hat die Stadt am 12. Oktober eine Kooperationsvereinbarung mit der Telekom Deutschland für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau des Anbieters mit Glasfaser bis ins Haus geschlossen. Dies erfolgt, falls sich 40 Prozent der Haushalte dafür entscheiden, erläuterte Geschäftsleiter Josef Feuerecker dem Stadtrat.

40 Prozent der Haushalte müssen mitmachen

Während der Angebotsphase ist für sie die Glasfaserverlegung kostenlos, allerdings müssten sie für den schnelleren Zugang mit höheren Monatsbeiträgen rechnen. Nehmen dies ausreichend viele Haushalte in Anspruch, so erfolgt der Ausbau in Osterhofen bis 2024, in Altenmarkt bis 2025. "Das ist ambitioniert, aber wir hoffen, dass die Osterhofener und Altenmarkter die Chance erkennen", sagte Feuerecker – auch weil diese Kooperation die künftigen Haushalte der Stadt entlasten würde.

In den Dörfern hingegen kommt das Bundesprogramm zum Zug. Allerdings gilt die Förderung nur für Bereiche, die unter 100 MBit im Privaten und unter 200 MBit im Gewerbebereich liegen. Wer nahe am Verteiler liegt, hat über Supervectoring bereits Bandbreiten über diesen Grenzen erreicht und ist besser versorgt. Etwa 485 Haushalte sind deshalb vom Bundesprogramm ausgeschlossen.

Die Glasfaserkabel werden deshalb an ihnen vorbei gebaut, um dahinterliegende, zuwendungsfähige Adressen zu versorgen. "Dies ist eine schwer vermittelbare Situation", weiß der Geschäftsleiter, sie gründe aber auf dem Förderverfahren. Wer etwa in Haardorf zwischen Kirche und Kreuzbergkirche wohnt, erhält kein Glasfaserkabel ins Haus, während die Siedlung am Mühlberg damit versorgt wird. Ähnlich deutlich wäre die Situation in den Stadtteilen Wisselsing, Schmiedorf, Reisach, Göttersdorf und Gergweis, führte Josef Feuerecker aus.

Gleichzeitig weckte er auch für diese Bereiche Hoffnung: Ab dem Antragsjahr 2023 werde eine Bundesförderung für alle Gebiete möglich, die über kein Gigabit-fähiges Netz verfügen. Allerdings sei die Kofinanzierung über den Freistaat Bayern nicht gesichert und noch sei nicht absehbar, ob der Landes-Haushalt dies zulassen werde. Dennoch empfahl die Stadtverwaltung die derzeit guten Konditionen für die Kofinanzierung zu nutzen.

Denn damit erhalten 1391 Adressen Glasfaser ins Haus, die bislang mit weniger als 100 MBit versorgt sind. Und zudem 25 Anwesen, die nur über Funk Internetzugang hatten – die bisher "weißen Flecken" im Stadtgebiet.

Eigenanteil für die Stadt beträgt knapp 2 mio. Euro

Bei dieser Lösung wird die Wirtschaftlichkeitslücke auf 19828000 Euro prognostiziert. 50 Prozent davon fördert der Bund, 40 Prozent das Land, macht insgesamt 17841600 Euro Für die Stadt verbleiben also 1982400 Euro an Eigenmitteln. Die Umsetzung werde sich über mehrere Jahre hinziehen, so dass die Last zu verkraften sein werde, meinte 2. Bürgermeister Kurt Erndl, der gestern für die erkrankte Bürgermeisterin die Sitzungsleitung übernommen hatte.

Für die Planung ist eine 100-prozentige Förderung (bis 50000 Euro) möglich. Die Stadtverwaltung rechnet mit einem Honorarumfang von rund 35000 Euro. Der Stadtrat ermächtigte die Bürgermeisterin, den Planungsauftrag an ein geeignetes und erfahrenes Büro nach den förder- und vergaberechtlichen Vorgaben zu erteilen.

− gs