Bislang hatten Einzelhändler und Gastronomen meist das Nachsehen, wenn sie ihre Vermieter coronabedingt zu Nachlässen zwingen wollten.
Eine noch weitgehend unbemerkt gebliebene Gesetzesnovelle soll das ändern. Die Auswirkungen könnten enorm sein.
Es kommt einer rechtlichen Revolution gleich. Eine, die selbst altgediente Juristen bemerkenswert finden. Einer neuen Gesetzesvorschrift zufolge können geschäftliche Mieter ihre Vermieter unter Umständen mit in die finanzielle Haftung nehmen, wenn sie pandemiebedingt in den Lockdown gezwungen werden. Die auf dem Blitzweg durch die Gremien gepeitschte Entscheidung könnte nach Einschätzung von Juristen nicht nur eine Klageflut zur Folge haben, sondern auch einen bürokratischen Rattenschwanz nach sich ziehen.