"Unverzichtbar"
Gericht hat entschieden: Bayerns Schuhläden dürfen ab sofort öffnen

01.04.2021 | Stand 22.09.2023, 0:57 Uhr

−Symbolbild: dpa

Kein Aprilscherz: Das Bayerische Verwaltungsgericht erlaubt, dass ab diesem Donnerstag Schuhläden im Freistaat wieder aufsperren - trotz der Corona-Pandemie und des Lockdowns.

Sind Schuhe "für die tägliche Versorgung unverzichtbar"? Ja, meint offenbar das Bayerische Verwaltungsgericht - und erlaubt ab diesem Donnerstag die Öffnung der Schuhläden im Freistaat. Zur Begründung verwiesen die Richter in ihrer Entscheidung am Mittwoch unter anderem darauf, dass mittlerweile auch Bau- und Gartenmärkte sowie Buchhandlungen oder Versicherungsbüros unter diese Kategorie fallen und dem Gesetzgeber offenbar als "unverzichtbar" erschienen, wie der Spiegel schreibt.

Ein Händler aus Schweinfurt hatte schon im Februar im Eilverfahren gegen die bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geklagt und beantragt, sie für die Schuhbranche außer Vollzug zu setzen. In ihr ist unter anderem die Schließung aller Einzelhändler geregelt, die nicht zur Grundversorgung gehören.

Auch bei Inzidenz über 100

In einer Pressemitteilung schreibt das Gericht: "Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit Beschluss vom 31. März 2021 entschieden, dass Schuhgeschäfte zu den für die tägliche Versorgung unverzichtbaren Ladengeschäften im Sinne von § 12 Abs. 1 Satz 1 12. BayIfSMV gehören und damit auch in Gebieten mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 100 öffnen dürfen."

Weiter heißt es: "Zur Begründung verwies der für das Infektionsschutzrecht zuständige 20. Senat darauf, dass Schuhgeschäfte für die Versorgung der Bevölkerung eine vergleichbar gewichtige Bedeutung hätten, wie z.B. Buchhandlungen, Geschäfte für Babybedarf, Bau- und Gartenmärkte, Blumenläden oder Versicherungsbüros, die nach der geltenden Regelung ausdrücklich geöffnet sein dürfen. Gegen den Beschluss des Senats gibt es keine Rechtsmittel."

Das Bayerische Gesundheitsministerium erklärt dazu auf Nachfrage der Passauer Neuen Presse: "Die Staatsregierung hat die Entscheidung zur Kenntnis genommen und prüft den weiteren Handlungsbedarf."