Gut zu wissen
Genesenenzertifikat nach Corona: Wo man es bekommt, was es bringt, wie lange es gilt

20.03.2022 | Stand 12.10.2023, 9:57 Uhr

−Foto: Markus Brandt/dpa

Die Zahl der Corona-Neuinfektionen steigt wieder. Fast täglich gibt das Robert Koch-Institut neue Rekordwerte heraus. Deshalb rückt jetzt auch das Thema "Genesenenzertifikat" verstärkt in den Fokus.



Wo bekomme ich es, was kostet es mich und was bringt es mir, sind nur einige der Fragen, die sich viele stellen, die derzeit infiziert sind oder es vor Kurzem noch waren. Wir erklären, was Sie wissen müssen.

Wer hat Anspruch auf das Genesenenzertifikat?

Anspruch auf ein Genesenenzertifikat haben alle Personen, die eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 durchmachen oder durchgemacht haben und das belegen können. Dies geht in Deutschland mit einem positiven PCR-Test.

Auch der Bescheid des Gesundheitsamts über die Anordnung einer Isolation kann als Nachweis einer überstandenen Covid-19-Infektion dienen.

Den EU-weit gültigen Nachweis einer überstandenen Corona-Infektion können Bürger übrigens künftig auch nach einem positiven Schnelltest erhalten. Letzterer muss von entsprechend qualifiziertem Personal durchgeführt worden sein und auf der gemeinsamen EU-Liste der Antigen-Schnelltests für Covid-19 gelistet sein.

Ab wann bekomme ich das Genesenenzertifikat?

Das Datum der Abnahme des positiven Tests muss mindestens 28 Tage und darf höchstens 90 Tage zurückliegen. Vier Wochen nach dem positiven Befund, an Tag 29 nach dem positiven Testergebnis, kann also das Genensenenzertifikat ausgestellt werden.

Wo bekomme ich das Genesenenzertifikat?

Genesenenzertifikate können von vielen Arztpraxen oder Apotheken ausgestellt werden. Wer sich das Zertifikat ausstellen lassen möchte, braucht dafür den Nachweis über seine Infektion mit dem Coronavirus (siehe oben) und seinen Personalausweis.

Was kostet mich das Genesenenzertifikat?

Die Erstellung jeglicher Impf- oder auch Genesenenzertifikate ist für Bürger kostenfrei. Wenn eine Apotheke dafür Geld verlangt, sollte dies der zuständigen Apothekerkammer gemeldet werden.

Wie lange gilt man als genesen?

Derzeit gilt man in Deutschland 90 Tage, also drei Monate, nach einer SARS-CoV-2-Infektion als genesen. Danach erlischt der Status.

In Deutschland war der Genesenenstatus Mitte Januar auf Basis neuer Vorgaben des Robert Koch-Instituts (RKI) auf 90 Tagen verkürzt worden. Zuvor galt der Status ein halbes Jahr (180 lang) lang. Die Entscheidung hatte für viel Kritik gesorgt. Deshalb nicht verwirren lassen: EU-weit gilt der Genesenenstatus nach wie vor 180 Tage. Daher werden digitale Zertifikate mit einer Gültigkeitsdauer von 180 Tagen ausgestellt.

Mit dem Lockerungsplan der Bundesregierung zum 20. März wird die Entscheidung, dass das RKI die Dauer des Genensenenstatus festlegen kann, rückgängig gemacht. Das Gesetz sieht vor, dass Entscheidungen zum Genesenenstatus künftig wieder beim Bundesgesundheitsminister selbst liegen.

Was bringt mir der Genesenenstatus?

Für Genesene gelten in Bayern dieselben Regeln wie für Geimpfte: Sie erhalten Zugang für alle Bereiche, in denen die 2G-Regel gilt, und sie dürfen sich, wie Geimpfte auch, in beliebig großen Runden privat treffen. Das gilt ab dem 29. Tag nach einer durchgemachten Corona-Infektion und dann ohne zeitliche Begrenzung.

Wie auch für Geboosterte entfällt für Genesene die zusätzliche Testpflicht bei 2G plus, sofern ihre Infektion mindestens 28 und höchstens 90 Tage zurückliegt.

Auch bei der Quarantänepflicht gibt es für Genesene Ausnahmen: Sie müssen sich als enge Kontaktpersonen Corona-Infizierter nicht mehr häusliche Quarantäne begeben – sofern ihre Infektion mindestens 28 Tage und nicht länger als drei Monate her ist.

Auch zuvor ungeimpfte Genesene können sich ihre durchgemachte Covid-Infektion zu Nutze machen: Nach Empfehlung der Ständigen Impfkommission sollen Personen, die ungeimpft eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, drei Monate später eine Impfstoffdosis erhalten. Sie gelten dann als vollständig geimpft.

Der genaue Zeitpunkt der Impfung ist dabei nach Ablauf der drei Monate unerheblich: Die Impfung nach Infektion kann auch nach beispielsweise vier Monaten erfolgen. In der Zwischenzeit unterliegt die Person jedoch allen Beschränkungen für Ungeimpfte.

− pnp