Straubing
Flüchtiger Straubinger Mörder: Darum ist er auf freiem Fuß

28.08.2013 | Stand 29.08.2013, 12:02 Uhr

Thomas L. war im ersten Verfahren vom Mordvorwurf freigesprochen worden. Das Bild zeigt ihn 2008 bei der Entlassung aus der JVA Regensburg. Vier Jahre später wurde er im zweiten Prozess zu lebenslanger Haft verurteilt. Der 33-Jährige blieb aber trotzdem auf freiem Fuß.

Erst wurde er freigesprochen, dann zu lebenslanger Haft verurteilt – und jetzt gelang ihm die Flucht. Mörder Thomas L. (33) ist aber nicht etwa spektakulär aus dem Gefängnis ausgebrochen. Der rechtskräftig Verurteilte 33-Jährige – er erdrosselte 2007 seinen Onkel, einen Kfz-Mechaniker aus Bogen – konnte sein Verschwinden in aller Seelenruhe von seiner Wohnung aus planen. Denn er war noch immer ein freier Mann.

Dass es soweit kommen konnte, hängt mit einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg (OLG) zusammen. Dieses hatte den Haftbefehl gegen Thomas L. vor fünf Monaten aufgehoben, bis der Bundesgerichtshof (BGH) über die Revision in seinem Fall entscheidet. "Er war völlig uneingeschränkt auf freiem Fuß", sagte Johann Piendl, Sprecher des Landgerichts Regensburg. Doch ist dies bei einem Mörder nachvollziehbar? "Das kommentiere ich nicht", betonte Piendl, stellte aber klar, dass das Regensburger Landgericht mit dem Urteil sehr wohl einen Haftbefehl erlassen hatte. Gegen den legte Thomas L. aber Beschwerde ein. Dieser wiederum gab das OLG Nürnberg statt.

Als nun der Bundesgerichtshof das Urteil bestätigte und damit Thomas L.s Revision ablehnte, wollten Polizisten den Täter ins Gefängnis bringen. Sie klingelten an der Wohnungstür, aber niemand öffnete. Die Wohnung war leer. Der 33-Jährige der eine lebenslange Haftstrafe antreten sollte, war geflüchtet. Offenbar gelang ihm die Flucht dank eines Versäumnisses des Bundesgerichtshofs. Denn der informierte die Staatsanwaltschaft angeblich nicht vor allen anderen über seinen Beschluss, vielmehr erfuhr diesen zuerst der Mörder.

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