Grenzpolizei Passau
Fahren ohne Fahrerlaubnis

02.12.2021 | Stand 19.09.2023, 23:55 Uhr

Passau. Am Mittwoch (01.12.2021) gegen 16:15 Uhr kontrollierten Schleierfahnder der Grenzpolizeiinspektion Passau auf der BAB A 3 (Autobahnparkplatz Hammerbach) einen Pkw mit deutschen Ausfuhrkennzeichen. Der Fahrer, ein 47jähriger Rumäne, zeigte den Beamten zunächst ein Foto seiner rumänischen Fahrerlaubnis auf seinem Mobiltelefon. Eine Überprüfung der Beamten kam jedoch zu dem Ergebnis, dass die Polizei in Nordrhein-Westfalen den Führerschein nach einer begangenen Trunkenheitsfahrt beschlagnahmt hat. Die Weiterfahrt war somit beendet. Der Mann wurde wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis angezeigt.

Gegen 18:20 Uhr kontrollierten die Schleierfahnder an der gleichen Örtlichkeit einen Pkw mit französischer Zulassung. Diesmal zeigte der Fahrer, ein 31jähriger Iraner, den Beamten eine Verlustanzeige, ausgestellt von der französischen Polizei, in welcher der angebliche Verlust seiner italienischen Fahrerlaubnis dokumentiert war. Aber auch dieser Versuch blieb ohne Erfolg. Eine Anfrage bei den italienischen Behörden ergab, dass der Mann noch nie eine italienische Fahrerlaubnis besessen hat. Des Weiteren wurde festgestellt, dass der von dem Mann benutzte Pkw seit bereits einem Jahr in Frankreich nicht mehr zugelassen ist. Der Mann wurde wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie einem Verstoß gegen die Fahrzeug-Zulassungsverordnung angezeigt. Da er darüber hinaus mittels der französischen Verlustanzeige über den Besitz einer Fahrerlaubnis zu täuschen versuchte, muss er sich wegen einem Vergehen der mittelbaren Falschbeurkundung gemäß dem Strafgesetzbuch verantworten.