Noch im Februar einzulösen
Erste FFP2-Maskengutscheine sind bald nicht mehr gültig

22.02.2021 | Stand 20.09.2023, 23:05 Uhr

−Symbolbild: Bayerischer Apothekerverband

Wer Berechtigungsgutscheine für FFP2-Masken bekommen hat, muss aufpassen: Die ersten davon verlieren bald ihre Gültigkeit. Daran erinnert der Bayerische Apothekerverband (BAV) am Montag.

Menschen mit bestimmten Risikoerkrankungen oder ab 60 Jahren haben seit 1. Januar gesetzlich Anspruch auf zweimal sechs FFP2-Masken oder Masken mit vergleichbarer Schutzfunktion. Die Masken können sie gegen Vorlage eines Berechtigungsscheines in jeder öffentlichen Apotheke holen. Dazu wurden zwei fälschungssichere Berechtigungsscheine verschickt. Pro Schein gibt es sechs Masken, die Eigenbeteiligung für die Berechtigten liegt bei jeweils zwei Euro. "Der Berechtigungsschein 1 ist nur noch bis 28. Februar gültig", so der BAV.



"Wir empfehlen, diesen Schein unbedingt noch in der letzten Februar-Woche einzulösen", sagt BAV-Vorsitzender Dr. Hans-Peter Hubmann. "Ab 1. März ist er nicht mehr gültig. Apotheken können dann für diesen Schein keine Masken mehr abgeben."

Berechtigungsschein 2 bis 15. April gültig

Dies ist selbst dann der Fall, wenn die Berechtigungsscheine noch gar nicht bei den Empfängern angekommen sein sollten. Hubmann: "Wenn der Brief, der von den Krankenkassen verschickt wird, erst nach dem 28. Februar eintrifft, hat der Berechtigungsschein 1 leider seine Gültigkeit verloren. Die Apotheke kann dann nur noch den Schein mit der Nummer 2 berücksichtigen und dafür sechs Schutzmasken abgeben." Diese Scheine gelten bis 15. April und verlieren danach ihre Gültigkeit.

Die Abgabezeiträume beziehen sich übrigens nur auf die Berechtigungsscheine 1 und 2 für Risikopatienten und Menschen die älter als 60 sind. Eine andere Frist gilt für die Schutzmasken, die Empfänger von Arbeitslosengeld II kostenlos in Apotheken gegen Vorlage eines Berechtigungsschreibens und des Personalausweises abholen können, weist der BAV hin. Diese Berechtigung sei bis 6. März gültig.

Apotheken gut mit Schutzmasken bevorratet

"Die Apotheken im Freistaat sind für die Nachfrage auf jeden Fall gewappnet", berichtet Hubmann weiter. "Die Lagerbestände sind gut. Und durch die bewährte Logistik ist eine schnelle Nachlieferung von Masken in ausreichender Menge möglich." Weiter weist Hubmann darauf hin, dass die Masken nur eine zusätzliche Schutzfunktion haben. Auch alle anderen Maßnahmen sollen weiter berücksichtigt werden. Dazu zählen Abstand halten, häufiges Händewaschen, Desinfizieren und Lüften.

− cav