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Erst- und Zweitstimme: So funktioniert die Landtagswahl 2018

11.10.2018 | Stand 20.09.2023, 4:14 Uhr

Vier Kreuzchen müssen die Wähler am Sonntag machen: Mit den beiden weißen Stimmzetteln werden die Mitglieder des Landtags gewählt, mit den blauen Zetteln der Bezirkstag. −Foto: Holzapfel

In drei Tagen geht’s in Bayern politisch ums Ganze. Bei der Landtagswahl entscheidet sich, wer in den kommenden fünf Jahren im Freistaat regiert. Aber auch in den einzelnen Regierungsbezirken werden die Weichen neu gestellt: Parallel zum Landtag werden auch die sieben Bezirkstage neu gewählt. Der Wähler hat insgesamt vier Stimmzettel auszufüllen, je zwei weiße und zwei blaue. Die PNP beantwortet die wesentlichen Fragen rund um den Wahltag.

Was steckt hinter der Erst- und Zweitstimme?
Bei der Landtagswahl hat der Wähler eine Erst- und eine Zweitstimme zu vergeben – für beide gibt es einen eigenen weißen Stimmzettel. Auf dem kleineren Zettel A für die Erststimme stehen die vorgeschlagenen Direktkandidaten der Parteien, auf dem größeren weißen Blatt – dem Stimmzettel B – gibt der Wähler die Zweitstimme ab. Hier wählt man eine Partei und zugleich einen Kandidaten der Parteiliste.
Die Erststimme dient dazu, direkt einen Kandidaten des eigenen Stimmkreises zu wählen – dasselbe Prinzip wie bei der Bundestagswahl. Der Kandidat mit den meisten Stimmen (die relative Mehrheit genügt) erhält das Mandat für seinen Stimmkreis. Aus den Erststimmen resultieren 91 Mandate für den Landtag, jede bayerische Region ist somit darin vertreten.

Mehr dazu:
- Den Landtag per Smiley wählen? Wann ein Stimmzettel gültig ist

Der Zettel für die Zweitstimme bietet die Auswahl aus den Parteilisten. Jede Partei kann maximal sieben Listen – also eine je Wahlkreis – stellen. Die Wahlkreise entsprechen den sieben Regierungsbezirken. Auf den Stimmzetteln im Wahlkreis Niederbayern stehen die Listen von 13 Parteien bzw. Gruppierungen, von CSU und SPD bis hin zur Tierschutzpartei. Die Wahlkreise sind wiederum in mehrere Stimmkreise unterteilt, Niederbayern zum Beispiel in neun, Oberbayern in 31.Mit der Zweitstimme kann der Wähler entweder allein "seine" Partei ankreuzen und somit deren vorgegebene Kandidatenliste mit Landtagskandidaten akzeptieren. Oder er kreuzt eine Person auf der Liste direkt an – damit kann er sie in der Reihung nach oben wählen. Natürlich fällt diese Stimme bei der Sitzeverteilung auch der entsprechenden Partei zu. Erst- und Zweitstimme an verschiedene Parteien zu vergeben, ist selbstverständlich möglich.

Gibt es Unterschiede zur Bundestagswahl?
Anders als bei der Bundestagswahl können die Wähler mit ihrer Zweitstimme die Rangfolge der Listenkandidaten noch ändern – ein Landtags-Spitzenkandidat muss nicht an erster Stelle bleiben. Und einer, der auf der Liste nicht ganz oben steht, kann Mitbewerber seiner Partei überholen und dadurch seine Chancen erhöhen. Die Kandidaten ziehen nicht wie bei der Bundestagswahl in der fixen Reihenfolge der Listenplätze ins Parlament ein, sondern nach persönlicher Stimmenzahl.
Außerdem gilt auf Landesebene eine andere Regelung der Fünf-Prozent-Hürde: Während eine Partei auf Bundesebene die erreichten Direktmandate immer erhält, ist das in Bayern nicht der Fall. Das Scheitern an der Fünf-Prozent-Hürde führt dazu, dass auch die Direktmandate aus der Erststimme einer Partei entfallen. Tatsächlich dürfte dies aber kaum vorkommen.

Was macht einen Stimmzettel ungültig?
Für beide Stimmzettel gilt: Der Wähler muss ein Kreuz setzen in dem Kreis, der zu dem Namen des Bewerbers gehört, den er wählen will. Wichtig ist: Es darf jeweils nur ein Bewerber angekreuzt werden, sonst ist die Wahl ungültig. (Wann die Wahl noch ungültig wird, lesen Sie HIER) Ein Häkchen, ein Kreis, ein "Ja", ein ausgemaltes Kästchen sind auch gültig, ebenso wie ein eingekringelter Kandidat oder eine eingekringelte Partei. Bei der Landtagswahl 2013 waren laut dem Landesamt für Statistik insgesamt 268.399 Stimmzettel ungültig – 1,3 Prozent aller Erststimmen und 1,6 Prozent aller Zweitstimmen. Die häufigste Variante waren dabei leere Stimmzettel. Auch Beleidigungen auf den Stimmzetteln kommen immer wieder mal vor, wie Wahlhelfer berichten. Auch dies macht den Zettel ungültig.

Wie berechnet sich das Gesamtergebnis?
Für das Gesamtergebnis werden bei der Landtagswahl in Bayern die Erst- und Zweitstimmen zusammengezählt, die Erststimme spielt also auch eine Rolle bei der Sitzeverteilung. Die Gesamtstimmen werden nach dem Grundsatz der Verhältniswahl auf Ebene der Wahlkreise in Mandate der Parteien umgerechnet. In den Landtag ziehen nur Parteien ein, die einen Anteil von mindestens fünf Prozent der Stimmen bekommen (Fünf-Prozent-Hürde). So gut wie sicher gilt das für CSU, Grüne, SPD, Freie Wähler und die AfD. Gute Chancen hat den Umfragen nach auch die FDP, knapp könnte es für die Linken werden.
Grund für die Fünf-Prozent-Hürde sind Erfahrungen aus der Weimarer Republik in den Jahren von 1918 bis 1933. Damals gab es eine solche Grenze nicht, im Grunde konnte jede Partei ins Parlament einziehen. Das führte zu einer zersplitterten Parteienlandschaft, die die Zusammenarbeit und Regierungsbildungen sehr schwer machte.

Wie viele Abgeordnete ziehen in den Landtag ein?
Die Wahl am Sonntag wird voraussichtlich einen historischen Rekord nach sich ziehen: Nach Berechnungen des Online-Portals Election.de könnten 35 zusätzliche Abgeordnete in den Landtag einziehen – 215 anstelle der bisherigen 180. So viele Delegierte saßen in der knapp 200-jährigen Geschichte des Landtags noch nie in Bayerns Parlament. Der Grund: Es sind außergewöhnlich viele Überhang- und Ausgleichsmandate zu erwarten. Denn die CSU dürfte fast alle der 91 Direktmandate gewinnen – also etwa die Hälfte der regulären 180 Sitze.
Bliebe es bei 180 Sitzen, wäre die CSU damit im Landtag stark überrepräsentiert. Denn ihr Gesamtstimmenanteil wird wohl viel niedriger ausfallen – nach allen Umfragen der vergangenen Wochen liegt sie klar unter 40 Prozent. Und da die Sitzverteilung den Stimmanteilen der Parteien entsprechen soll, wird die Diskrepanz durch Überhang- und Ausgleichsmandate ausgeglichen.

Wer kann überhaupt seine Stimme abgeben?
Wahlberechtigt sind alle Personen mit deutschem Pass, die volljährig sind und mindestens drei Monate in Bayern wohnen. Hier gilt nur der Hauptwohnsitz. Alle Wahlberechtigten haben eine Benachrichtigung per Post erhalten, aus der hervorgeht, in welchem Wahllokal sie abstimmen können. Alternativ dazu besteht wie immer die Möglichkeit der Briefwahl.

− pnp/dpa