Burgkirchen/Alz
Enormes Interesse an Baugrundstücken in Burgkirchen/Alz

"Wimpasing III" wird auf 2,43 Hektar geplant – Gegenwind von der Regierung für die Gemeinde Burgkirchen

04.09.2020 | Stand 21.09.2023, 1:54 Uhr

So sieht der Entwurf des Bebauungsplans Nummer 58 "Wimpasing III" aus (Ausschnitt). Dort sollen Parzellen für Einzelhäuser, Doppel- und Reihenhäuser sowie Mehrfamilienhäuser entstehen. Mit weiteren Planungsschritten kann sich der Entwurf selbstverständlich noch ändern. −Zeichnung: Coplan

Mit den eingegangenen Stellungnahmen nach der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans für das nächste, an Holzen angrenzende Baugebiet hat sich der Gemeinderat Burgkirchen/Alz in dieser Woche befasst.

Dabei gab Bürgermeister Johann Krichenbauer bekannt, dass bereits 92 Bewerbungen für die knapp 30 Parzellen vorliegen. Und das, obwohl kein rechtsgültiger Bebauungsplan existiert, vielmehr ist der noch im Entstehen. Im günstigsten Fall Ende 2021, eher 2022 wird in "Wimpasing III" nach Einschätzung des Bürgermeisters gebaut werden können. "Wir werden uns Kriterien für die Vergabe der Baugrundstücke überlegen müssen", stellte Krichenbauer fest. Bis Ende September laufe noch die Bewerbungsfrist.

Wie berichtet, hatte sich der Gemeinderat in Juli 2019 entschlossen, in Wimpasing ein weiteres Neubaugebiet auszuweisen. Auf dem nunmehr überplanten Grundstück sind 23 Parzellen für Einfamilienhäuser und fünf Parzellen für eine Bebauung mit Einfamilien-, Doppel-, Reihen- oder Mehrfamilienhäusern vorgesehen. Insgesamt können somit im Plangebiet 32 bis 78 Wohneinheiten entstehen.

Bei der öffentlichen Auslegung kam von der Höheren Landesplanungsbehörde (Regierung von Oberbayern) eine ablehnende Stellungnahme. Die Regierung verweist auf die Flächenspar-Offensive der Bayerischen Staatsregierung, mit der der Flächenverbrauch reduziert werden soll. Das Potenzial der Innenentwicklung sei vorrangig zu nutzen. Die Regierung erkennt gegenwärtig keinen echten Bedarf an neuen Wohnflächen in Burgkirchen an. Ohne nachvollziehbaren Nachweis eines konkreten Bedarfs an neuen Wohnflächen könne die Planung nicht abschließend beurteilt werden, so die Höhere Landesplanungsbehörde.

Daraufhin ließ die Gemeindeverwaltung das beauftragte Ingenieurbüro den Bebauungsplanentwurf mit einer Bedarfsermittlung ergänzen. Nach den Worten des Bürgermeisters ergab sich durch diese Analyse, dass der Bedarf an Wohnbaufläche das vorhandene Innenentwicklungspotenzial übersteigt.

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