Regen
Endspurt bei der Volksbefragung

13.08.2022 | Stand 13.08.2022, 11:00 Uhr

Die Mitarbeiter der Zensus-Erhebungsstelle freuen sich über den weiten Fortschritt der Volkszählung im Landkreis (v. re.) Sonja Christof, Sonja Wegeng, Auszubildende Kathrin Freimuth und Susanne Dankesreiter. −Foto: Wölfl/Landkreis Regen

Die Erstbefragung des Zensus 2022 im Landkreis Regen ist so gut wie beendet. Mehr als 22000 Landkreisbürger sind von den über hundert Erhebungsbeauftragten besucht und befragt worden – zu Bildung, Familienstand, Beruf oder Migration.
Ganz zu Ende ist der Zensus, der alle zehn Jahre fällig ist, aber noch nicht: "Rund vier Prozent der Befragten werden in den kommenden Monaten erneut vom Bayerischen Landesamt für Statistik kontaktiert und befragt", erklärt Reinhard Wölfl vom Büro der Landrätin. Hintergrund dieser Wiederholungsbefragung sei dabei die Qualitätssicherung der erhobenen Daten. Auch hier sei es Zufall, wer von den bereits befragten Landkreisbürgern ein weiteres Mal Besuch bekommt. Die Wiederholungsbefragung beinhalte deutlich weniger Fragen als die Erstbefragung und nehme daher weniger Zeit in Anspruch. Der Ablauf bleibt dabei unverändert: Die Erhebungsbeauftragten kündigen sich mit einem Terminvorschlag an und führen die Befragung am Wohnsitz des Bürgers durch. Dabei besteht ebenfalls eine gesetzliche Auskunftspflicht.

Die Verantwortlichen der Erhebungsstelle Regen ziehen eine positive Bilanz: "Die meisten Interviewer berichteten uns davon, dass sich die Leute aufgeschlossen gegenüber der Befragung gezeigt haben", sagt Sonja Christof von der Zensus-Erhebungsstelle und Landrätin Rita Röhrl ergänzt: "Wir bedanken uns für das Verständnis und die Mitarbeit der Bürgerinnen und Bürger bei der Volksbefragung. Es ist nicht selbstverständlich, dass den ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten so vertrauensvoll entgegengekommen wurde." So sei die Erledigung dieser Aufgabe auch ein Zeichen für den Zusammenhalt im Landkreis.
Etwa 40 Haushalte im Landkreis haben eine Auskunft verweigert. Eine konkrete Personenanzahl kann das Landratsamt nicht benennen, weil die Auskunftspflicht stets adressen- bzw. haushaltsbezogen ist. Bei der Stichprobe zum Zensus wurde eine Anschrift mit den zugehörigen Haushalten ausgewählt, nicht direkt eine Person.
Diejenigen, die bislang eine Auskunft abgelehnt haben, werden nun von der Erhebungsstelle kontaktiert und zunächst nochmals auf die rechtliche Verpflichtung hingewiesen. Man hoffe so, diese Personen doch noch für eine Auskunft gewinnen zu können und Zwangs- oder Bußgelder gar nicht erst anwenden zu müssen.
Für die Mitarbeiter der Erhebungsstelle ist die Arbeit aber noch längst nicht getan. "Die Auf- und Nacharbeit der Befragung wird mindestens noch bis zum Jahreswechsel andauern", sagt Christof. Die Erhebungsstelle steht daher weiterhin unter✆ 09921/601-888 oder per E-Mail unter zensus@lra.landkreis-regen.de für Fragen zur Verfügung.

− bb