Schon öfter hat eine kurze Formulierung aus dem Jahr 1988 für Diskussionen, ja Zündstoff, im Gemeinderat gesorgt: Bei der Aufstellung der Bebauungspläne für das Kurgebiet Süd war eine touristische Nutzung festgeschrieben worden – mit der Klausel, dass Dauerwohnungen ausnahmsweise zulässig sind. Diese Sonderregelung wurde bereits in Teilbereichen des Kurgebiets Süd gekippt – etwa im Sondergebiet 6. Jetzt gibt es auch für das Sondergebiet 7 keine Ausnahmen mehr. Das hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung per Mehrheitsbeschluss festgelegt.