Ministerium nimmt Stellung
Eltern und Schüler besorgt: Vor dem Abi in Quarantäne - was dann?

23.04.2021 | Stand 23.04.2021, 12:33 Uhr

−Symbolfoto: dpa

Von Isabel Metzger

In knapp drei Wochen beginnen die Abiturprüfungen in Bayern. Schüler und Eltern sind zunehmend besorgt: Was passiert, wenn man sich zum Start des Abis in Quarantäne befindet?



„In allen Gymnasien unseres Landkreises gibt es Corona-Infizierte und Schüler, die in Quarantäne mussten“, gibt ein besorgter Vater einer Abiturientin aus dem Raum Dingolfing-Landau zu bedenken. „Noch hat das keine Auswirkungen“, sagt er im PNP-Gespräch. „Aber nächste Woche ist das schon anders.“ Sein Szenario: Sollte sich seine Tochter, die in ihrer Abschlussklasse am Präsenzunterricht teilnimmt, in der kommenden Woche infizieren, dann befände sie sich womöglich zum Start der Prüfungen Mitte Mai noch in Quarantäne. Und was dann?



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„Dürfte sie in die Schule kommen und mitschreiben?“, fragt der Vater. Nein, lautet die Antwort aus dem Kultusministerium. Die Abiturientin müsste die Prüfung an einem Nachholtermin ablegen, erklärt ein Ministeriumssprecher auf Anfrage. Der Vater geht deshalb auf Nummer sicher und hat seine Tochter vom Präsenzunterricht befreien lassen – „um nicht in Gefahr zu geraten, positiv zu werden oder in Quarantäne zu müssen“. Eine Befreiung vom Präsenzunterricht ist laut Kultusministerium generell für alle Jahrgangsstufen möglich, wenn etwa eine „besondere Gefährdung“ besteht.



Ministerium will genaue Vorgaben machen



Weitere Fragen von Eltern und Abiturienten sind indes noch nicht geklärt. Wird am Abiturtag getestet? Was passiert, wenn der Schnelltest positiv ausfällt? Ist für den Schüler dann das Abitur zu den regulären Prüfungsterminen gelaufen? Gilt bei den Prüfungen eine Maskenpflicht? Der Sprecher des Kultusministeriums kann diese Fragen derzeit nicht beantworten. Es werde Vorgaben aus seinem Ressort geben, betont er. Darüber würden die Gymnasien jedoch erst in den kommenden Wochen, allerdings rechtzeitig vor Prüfungsstart, informiert.