München
Eltern können Geld aus Bayern und Österreich bekommen

04.11.2021 | Stand 21.09.2023, 4:21 Uhr
Eine Statue der Justitia steht unter freiem Himmel. −Foto: Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Auch Eltern, die österreichische Familienleistungen beziehen, haben Anspruch auf das bayerische Familiengeld. Das hat das Sozialgericht München in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschieden.

Geklagt hatte ein Elternpaar aus Bayern, das in Österreich arbeitet. Dort hatten die beiden österreichisches Kinderbetreuungsgeld bezogen, das mit dem deutschen Elterngeld vergleichbar ist.

Das Zentrum Bayern Familie und Soziales hatte ihnen das bayerische Familiengeld darum verwehrt und sich dabei auf europarechtliche Vorschriften bezogen. Das war allerdings nicht richtig, wie das Sozialgericht nun entschied. Es gab der Klage der Eltern statt und sprach ihnen das bayerische Familiengeld in Höhe von 250 Euro im Monat zu.

In seiner Entscheidung führte das Gericht aus, dass die entsprechende Verordnung aus dem Jahre 2004 zwar den Bezug von Familienleistungen aus verschiedenen Ländern unter Umständen ausschließe. Dies gelte aber nur dann, wenn es sich um vergleichbare Leistungen handele.

Und das bayerische Familiengeld sei zwar eine Familienleistung, anders als das Elterngeld oder das österreichische Kinderbetreuungsgeld diene es aber nicht der Existenzsicherung und werde deshalb unabhängig vom Einkommen der Eltern bezahlt. Aus diesem Grund handele es sich nicht um vergleichbare Leistungen, die gegenseitig angerechnet werden müssten - so das Gericht.

Eltern, die sowohl die Voraussetzungen für bayerisches Familiengeld als auch für österreichisches Kinderbetreuungsgeld erfüllen, können demnach beide Leistungen beziehen. Das Urteil ist nach Gerichtsangaben noch nicht rechtskräftig (Az. S 20 EG 15/19 FG).

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