Plattling
Einkaufswagen bitte! Begrenzte Kundenanzahl sorgt für Missverständnisse in Supermärkten

06.05.2021 | Stand 22.09.2023, 1:55 Uhr

Durch die Bundesnotbremse, die seit dem 23. April in Kraft ist, dürfen die Supermärkte nur noch begrenzt Kunden in ihrem Laden begrüßen. Viele setzen deshalb auf Einkaufswägen und Körbe, um so die Anzahl der Menschen in ihrem Geschäft überblicken zu können. −Foto: Huber

Zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ist seit dem 23. April die Bundesnotbremse in Kraft. Sie gilt in Städten und Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 und regelt unter anderem, wie viele Kunden gleichzeitig einen Einkaufsmarkt betreten dürfen.

Betreten nur mit Einkaufswagen erlaubt

Aus diesem Grund werden Menschen etwa vor dem Supermarkt immer wieder darauf hingewiesen, dass sie den Laden nur mit einem Einkaufswagen oder Korb betreten dürfen. Diese sind abgezählt, wodurch die Marktleiter erkennen können, wie viele Kunden sich im Laden befinden. Sind alle vergriffen, müssen Einkaufswillige solange warten.

Seniorenbeauftrager und dritten Bürgermeister Max Thoma (CSU) wies die PNP darauf hin, dass es deswegen schon mehrmals zu Problemen gekommen sei. Betroffen seien vor allem ältere Personen gewesen.

Konkret wurden Thoma zwei Fälle geschildert, nach denen die Senioren aufgrund ihrer Rollatoren der Zutritt zu einem hiesigen Discounter verwehrt worden war. Wegen ihrer Gehhilfe waren sie nicht im Stande, einen Einkaufswagen zu schieben. Die darauffolgenden Nachforschungen von Max Thoma und die Recherchen der PNP-Redaktion konnten die Vorfälle jedoch nicht verifizieren.

In einem Fall handelte es sich um ein Missverständnis. Eine Dame wurde vor dem Eingang abgewiesen und ihr wurde gesagt, sie solle ihren Rollator vor dem Supermarkt abstellen. Nachdem diese aber erklärt hatte, dass sie ihn wegen starker Knieschmerzen benötige, durfte sie den Laden betreten. Eine andere Betroffene reagierte nicht auf die Anfrage der Passauer Neuen Presse.

Zwar dürfen einige Supermärkte tatsächlich nur mit einem Einkaufswagen betreten werden, doch auch in diesem Fall gibt es Ausnahmen. So bieten etwa Rewe und Netto die Möglichkeit, auch ohne Wagen einzukaufen, wenn eine entsprechende Begründung vorliegt. Im Edeka gibt es zusätzlich die Möglichkeit, statt eines Wagens einen Einkaufskorb zu benutzen. Dieser kann am Rollator angebracht werden.

Zur Veranschaulichung: Derzeit dürfen die Edeka-Mitarbeiter am Magdalenenplatz 57 Kunden gleichzeitig bedienen. Im Rewe dürfen 52 Personen einkaufen und im Netto sind 44 Menschen im Markt erlaubt.

Sollten Sie dennoch Probleme mit dem Einlass haben, sprechen Sie zunächst mit den Filialleitern. Sie alle haben sich im Gespräch mit der PNP äußerst verständnisvoll für die Anliegen der Senioren gezeigt. Außerdem steht Ihnen Seniorenbeauftrager Max Thoma bei Anliegen dieser Art zur Verfügung. Seine Telefonnummer lautet ✆09931/5561.