Seit mehreren Wochen wird die Drittimpfung gegen Corona angeboten. Doch wer kann diese dritte Dosis bekommen? Und wie müssen Bürger dafür vorgehen? Ein Landratsamt aus der Region klärt auf.
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Die Empfehlung der ständigen Impfkommission gilt für Personen über 70 Jahre, Bewohner von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Alten- und Pflegeeinrichtungen, das (Pflege)-Personal in medizinischen und Behinderteneinrichtungen mit direktem Patientenkontakt und alle Personen mit einer Immundefizienz. Grundsätzlich eine dritte Impfung bekommen können laut dem Landratsamt Altötting darüber hinaus unter anderem auch Bürger ab 60 Jahren, Angehörige von Berufsgruppen, die in regelmäßigem Kontakt mit infektiösen Menschen stehen sowie pädagogisches Personal und jene, die personennahe Dienstleistung anbieten.
Wie der Altöttinger Landratsamt-Pressesprecher Markus Huber auf PNP-Nachfrage erläutert gibt es noch weitere Fälle, in denen eine Auffrischungsimpfung empfohlen wird. Betroffene Personengruppen werden aber nicht extra informiert oder angeschrieben, wie es etwa vor der Erstimpfung der Fall war.