Freyung-Grafenau
Drei Optionen für Engerling-Gegenwehr

MdL Manfred Eibl präsentiert neueste Ministeriumsvorschläge zur Bekämpfung

02.05.2022 | Stand 22.09.2023, 3:17 Uhr

Unliebsame Besucher im Boden: Gesammelte Engerlinge und deren dargestellte Größe. −Foto: Archiv PNP

Im Bayerischen Wald hat sich der Feldmaikäfer vor allem in den Landkreisen Passau, Freyung-Grafenau und Regen ausgebreitet. Der Landkreis Deggendorf ist mit einem geringeren Flächenanteil ebenfalls betroffen. Doch wie kann man die Plage bekämpfen?



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Die Ausweitung der von Engerlingen geschädigten Flächen begann ursprünglich im östlichen und südöstlichen Teil des Bayerischen Waldes und erstreckt sich inzwischen vorwiegend in westliche und nordwestliche Richtung.
Bereits im Juni 2021 hatte sich MdL Manfred Eibl mit Vertretern des Bayerischen Bauernverbands getroffen, um sich ein Bild darüber zu machen, wie Dauergrünflächen den Maikäfer-Engerlingen zum Opfer fallen. Nun haben die Bayerischen Staatsministerien für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie für Umwelt und Verbraucherschutz gemeinsam bekanntgegeben, welche Optionen Landwirte haben, um den Schäden durch die Engerlinge entgegenzuwirken.
Option 1: Grünlanderneuerung
Die besten Ergebnisse zur Bekämpfung der Engerlinge liefert die mechanische Bearbeitung, z. B. mit Bodenfräse und Kreisel-Egge. Daher wurde es den Landwirten erleichtert, eine tiefgreifende Bodenbearbeitung oder ein Umpflügen zur unmittelbaren Wiederherstellung der Grasnarbe befallener Dauergrünland-Flächen durchzuführen.
Option 2: Eine auf drei Jahre befristete Ackernutzung
Darüber hinaus wurde die Möglichkeit der auf drei Jahre befristeten temporären Ackernutzung geschaffen, was die Engerlings-Population ebenfalls sehr wirkungsvoll reduziert. Die untere Naturschutzbehörde kann bei Vorliegen einer unzumutbaren Härte/Belastung eine Befreiung vom naturschutzrechtlichen Umwandlungsverbot erteilen, wodurch von der Anlage von Ersatzgrünland abgesehen werden kann, sofern naturschutzrechtliche Belange der Umwandlung nicht entgegenstehen.
Option 3: Das Pflanzenschutzmittel Exigon
Auch kann der Einsatz des per Notfallzulassung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zugelassenen Pflanzenschutzmittels Exigon in Betracht gezogen werden, und zwar bei Überschreitung der Schadschwelle von 40 Engerlingen pro Quadratmeter, insbesondere auf Flächen, auf denen die mechanische Bodenbearbeitung problematisch ist, z.B. auf erosionsgefährdeten Hängen. In gesetzlich geschützten Landschaftsbestandteilen und in gesetzlich geschützten Biotopen ist außerhalb von intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen allerdings eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen unteren Naturschutzbehörde erforderlich.

Der Umbruch von Dauergrünland zur Engerlings-Bekämpfung ist übrigens durchaus auch auf erosionsgefährdeten Hängen möglich, sofern die Grasnarbe unmittelbar wiederhergestellt wird (Option 1). Um den Bodenabtrag an Hängen auf ein Minimalmaß zu reduzieren, kann hier die Genehmigung für Option 2 (befristete temporäre Ackernutzung) nicht erteilt werden. Mit Option 1 (Grünlanderneuerung) ist jedoch eine geeignete Möglichkeit geschaffen, die Engerling-Dichte unter die Schadschwelle zu reduzieren, skizziert Eibl das Procedere. "Grünlanderneuerung und Grünlandumbruch sind Maßnahmen, die Schäden durch die Engerlinge wenigstens vermindern", stellt Eibl am Ende fest.

− pnp