Neue Verordnung
Diese Corona-Regeln gelten ab 28. Dezember und über Silvester

27.12.2021 | Stand 23.09.2023, 18:33 Uhr

Auch an Silvester gelten die strengeren Kontaktbeschränkungen wegen Corona. −Foto: dpa

Von Karin Seibold

Nach Weihnachten treten auch in Bayern neue Corona-Regeln in Kraft. Sie gelten ab 28. Dezember - und somit logischerweise auch an Silvester. Ein Überblick.



Die neuen Kontaktbeschränkungen gelten auch für Geimpfte und Genesene. Das soll die Ausbreitung der sehr ansteckenden sogenannten Omikron-Variante des Coronavirus wenigstens verlangsamen wenn nicht verhindern.

Private Treffen nur mit höchstens zehn Personen

Das bayerische Gesundheitsministerium teilt dazu mit: „Ab dem 28. Dezember dürfen sich nur noch höchstens zehn Personen privat zusammentreffen, die geimpft oder genesen sind. Die Kontaktbeschränkungen für Treffen mit ungeimpften Personen – ein Hausstand plus zwei weitere Personen eines Hausstands – gelten weiterhin.“

Aus Sorge vor Omikron

Das Ministerium appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, sich an die Kontaktbeschränkungen zu halten. „Wir müssen alle gemeinsam verhindern, dass sich – gerade im Hinblick auf die besorgniserregende Virusvariante Omikron – Infektionen weiter ausbreiten“, heißt es.

Konkret bedeutet das:

- Bei privaten Zusammenkünften außerhalb der Gastronomie, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind maximal zehn Personen erlaubt.

- Kinder unter 14 Jahren sind bei den Kontaktbeschränkungen ausgenommen. Die Altersgrenze von 14 Jahren findet künftig auch für die 2G Plus- und 2G-Erfordernisse Anwendung.

- Das bislang für große überregionale Sportveranstaltungen geltende Zuschauerverbot gilt künftig auch für große überregionale Kulturveranstaltungen und vergleichbare Veranstaltungen.

- Tanzveranstaltungen sind zukünftig auch außerhalb von Clubs und Diskotheken untersagt, soweit es sich nicht um Sportausübung handelt.

Sperrstunde ausgesetzt

Um zumindest im kleinen Kreis auch in der Gastronomie Silvester feiern zu können, wurde am 14. Dezember 2021 beschlossen, die angeordnete Sperrstunde in der Gastronomie (22 Uhr bis 5 Uhr) für die Silvesternacht aufzuheben. „Die einmalige Aussetzung scheint mit Blick auf die Besonderheiten des Jahreswechsels geboten“, heißt es. Der Verkauf von Böllern und Feuerwerkskörpern ist auch dieses Jahr verboten. Das soll verhindern, dass die Kliniken weiter zusätzlich belastet werden.

Dringend appelliert das Ministerium weiterhin an die Bevölkerung, sich impfen bzw. boostern zu lassen.