Staatsanwalt erläutert
Darum war diese "Hitler-Maske" auf Corona-Demo nicht strafbar

"Kein hinreichender Tatverdacht"

26.08.2020 | Stand 22.09.2023, 0:23 Uhr |

Wer bei einer Kundgebung gegen die Corona-Maßnahmen eine Mund-Nasen-Maske mit einem - halben - Bild von Adolf Hitler trägt, begeht keine Straftat.

Zu dieser Einschätzung ist die Staatsanwaltschaft Deggendorf gekommen. Sie hatte ein Foto eines Kundgebungsteilnehmers geprüft, der einen solche "Hitler-Mundschutz" getragen hat. Laut DGB Niederbayern entstand die Aufnahme auf einer von Rechtsextremisten organisierten Corona-Demo Anfang Juni auf dem Deggendorfer Luitpoldplatz.

Klar ist laut Leitendem Oberstaatsanwalt Rudolf Helmhagen: Es ist eine Straftat, bei einer Kundgebung ein Porträt Adolf Hitlers zu zeigen. Doch davon ist die Maske des Corona-Demonstranten nach Auffassung der Staatsanwaltschaft weit entfernt: "Es ist kein Hitler-Bild. Es könnte sich um einen Teil eines Hitler-Abbilds handeln, es könnte aber auch ein anderes Gesicht sein. Letztlich geht es nur um den Bart unter der Nase", sagte Helmhagen.

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