Wer bei einer Kundgebung gegen die Corona-Maßnahmen eine Mund-Nasen-Maske mit einem - halben - Bild von Adolf Hitler trägt, begeht keine Straftat.
Zu dieser Einschätzung ist die Staatsanwaltschaft Deggendorf gekommen. Sie hatte ein Foto eines Kundgebungsteilnehmers geprüft, der einen solche "Hitler-Mundschutz" getragen hat. Laut DGB Niederbayern entstand die Aufnahme auf einer von Rechtsextremisten organisierten Corona-Demo Anfang Juni auf dem Deggendorfer Luitpoldplatz.
Klar ist laut Leitendem Oberstaatsanwalt Rudolf Helmhagen: Es ist eine Straftat, bei einer Kundgebung ein Porträt Adolf Hitlers zu zeigen. Doch davon ist die Maske des Corona-Demonstranten nach Auffassung der Staatsanwaltschaft weit entfernt: "Es ist kein Hitler-Bild. Es könnte sich um einen Teil eines Hitler-Abbilds handeln, es könnte aber auch ein anderes Gesicht sein. Letztlich geht es nur um den Bart unter der Nase", sagte Helmhagen.