Zur Zeit bleiben Fitnessstudios geschlossen, Yogastudios dürfen aber öffnen. Das erklärte die Pressestelle des Bayerischen Gesundheitsministeriums auf Anfrage.
In Yogastudios ist die Situation eine andere als in Fitnessstudios: Hier wird nur unter Anleitung trainiert, die Kunden melden sich in der Regel im Vorfeld an und wechseln während des Trainings nicht die Geräte. Zusammengefasst: Im Yogastudio kann kontrolliert trainiert werden, im Fitnessstudio nicht. Deshalb dürfen Erstere öffnen.
Eine Bedingung gibt es jedoch. Die Studios dürfen nur Privatstunden anbieten – für maximal zwei Personen oder Angehörige des gleichen Haushalts. Ist das der Fall, wird Yoga als Individualsportart gewertet, das Training im Studio gilt als Dienstleistung. Von der Möglichkeit zu öffnen, machen die Studios in der Region jedoch nicht Gebrauch – den wenigsten Betreibern ist die Ausnahmeregelung überhaupt bekannt.