15.000 Euro Geldbuße sollte ein Gastwirt aus dem Landkreis Rottal-Inn wegen dreier Corona-Verstöße zahlen. Das Amtsgericht Eggenfelden hat die Strafe nun drastisch reduziert.
Wer den verantwortlichen Gastwirt "hingehängt" hatte, das wurde in der Verhandlung vor dem Amtsgericht nicht bekannt. Doch die Hinweise, die per Mail ans Landratsamt gegangen waren, rechtfertigten offenbar den Auftrag an die Eggenfeldener Polizei. Nach der Kontrolle verließen die Polizisten das Lokal und übergaben die Ergebnisse ihrer Beobachtungen und Ermittlungen der zuständigen Behörde am Landratsamt – und die wurde schnell tätig: Ein Bußgeldbescheid wurde erlassen, insgesamt 15.000 Euro sollten vom Geschäftsführer des Lokals als Strafe für die Verstöße überwiesen werden.
Gegen diesen Bescheid hatte der Geschäftsführer Einspruch eingelegt. Vor Gericht plädierte der Verteidiger dafür, seinen Mandanten freizusprechen. Die Vertreter des Amtes blieben bei ihrer Forderung von insgesamt 15.000 Euro. Das Gericht ging schließlich einen Mittelweg: Aus den drei einzelnen Verstößen wurde eine Tateinheit, die 15.000 Euro Geldbuße wurden auf 3000 Euro reduziert.