Unbemerkt von der Öffentlichkeit
Corona-Test für Biergarten in Bayern - Regel hat sich verschärft

03.06.2021 | Stand 03.06.2021, 11:10 Uhr

Wer in den Biergarten will, muss bei bestimmten Inzidenzen einen Corona-Test vorlegen können oder schon vollständig geimpft sein. −Symbolbild: dpa

Von Karin Seibold

Die Corona-Regeln sind ohnehin schon verwirrend genug. Und jetzt auch noch das: Die Regel für den Test vor dem Biergartenbesuch in Bayern ist, von der Öffentlichkeit quasi unbemerkt, verschärft worden.



Statt wie bis früher 48 Stunden lang gilt das Ergebnis selbst eines PCR-Tests nun nur noch 24 Stunden. Das bestätigt eine Sprecherin des Bayerischen Gesundheitsministeriums auf Nachfrage der Passauer Neuen Presse.



In Regionen mit Inzidenzen über 50 gelten die Tests oder die vollständige Impfung wie eine Eintrittskarte in die Außengastronomie. Mit einem negativen Test gibt es, selbst wenn ein zweiter Haushalt am Tisch sitzt, dann ein kühles Bier, einen Wurstsalat mit Brezn oder was immer das Herz begehrt. Erst bei einer Inzidenz unter 50 entfällt diese Testpflicht.



Doch selbst wenn nötig, gilt der PCR-Test jetzt auch nur noch 24 Stunden lang. Die Sprecherin des Gesundheitsministeriums erklärt dazu: „Die bislang in der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vorgesehene verlängerte Gültigkeit bei PCR-Testungen - 48 Stunden statt 24 Stunden - wurde zur Angleichung an die bundesrechtlichen Vorgaben gestrichen. Es ist auch eine Änderung der Rahmenkonzepte Gastronomie und Kino beabsichtigt. In den weiteren Rahmenkonzepten ist eine bundesrechtliche Vorgabe umgesetzt.“