Altötting/München
Corona: Medizinische Fußpflege nur mit Attest erlaubt

07.11.2020 | Stand 21.09.2023, 21:11 Uhr

Die medizinische Fußpflege ist gerade für viele Senioren eine wichtige Routine. Aufgrund von Corona ist diese jedoch nur noch mit einem ärztlichen Attest erlaubt.

Ältere Menschen, die sich nicht mehr bücken können zum Fußnägel schneiden, fahren mit dem Taxi zu ihrem Fußpflege-Salon, erzählt eine Altöttinger Fußpflegerin. Dort erfahren sie momentan aber, dass sie sich eine Bestätigung vom Arzt holen müssen, um während des Lockdowns behandelt zu werden. Das sei einfach zu umständlich. Also habe sie ihren Laden geschlossen.

Obwohl sie ursprünglich dachte, sie sei von den Lockdown-Regeln nicht betroffen: Schließlich hieß es, medizinische Fußpflege bleibe auch während der strengeren Kontaktbeschränkungen im November erlaubt, anders als kosmetische.

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