250 Euro Strafe soll es in Bayern künftig für Falschangaben auf "Corona-Listen" in Gaststätten geben. Die Frage nach der Kontrolle allerdings sorgt für ratlose Gesichter bei Polizei und Behörden.
Der eine heißt plötzlich "Micky Maus", die andere trägt sich als "Karin Söder" ein und wieder ein anderer als "Max Müller". Nun haben die Ministerpräsidenten und Bundeskanzlerin Angela Merkel beschlossen, dass es ein Bußgeld von mindestens 50 Euro geben soll, wenn sich jemand mit falschem Namen und Kontaktdaten einträgt. In Bayern, das wurde gestern öffentlich, sollen falsche Angaben sogar mit bis zu 250 Euro bestraft werden. Aber wie soll das kontrolliert werden?
Bei der Polizei ist man ansatzweise ratlos. "Wahrscheinlich geht es eher darum, die Gäste und auch die Wirte zu sensibilisieren, dass diese Eintragungen wichtig sind", sagt Günther Tomaschko, Sprecher des Polizeipräsidiums Niederbayern, auf PNP-Nachfrage. "Eigentlich müsste es doch im ureigensten Interesse der Bürger sein, dass man die Infektionsketten rasch nachvollziehen kann", findet Thomas Geppert, Landesgeschäftsführer des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes Dehoga.