Vorsorgevollmacht
Corona-Impfung: Wer bei Demenz für den Erkrankten entscheidet

05.01.2021 | Stand 20.09.2023, 0:30 Uhr

Die Impfung von Senioren ist in vollem Gang. Doch das Impfeinwilligungs-Formular des Bayerischen Gesundheitsministeriums sorgt für Unsicherheit. Was, wenn ein Patient schwer dement ist?

Wer darf entscheiden, ob ein Demenzkranker gegen Corona geimpft wird oder nicht? Ein Passauer, der selbst als Bevollmächtigter betroffen ist, hat sich diese Frage gestellt, das Justizministerium hat geantwortet. Der Passauer, der anonym bleiben möchte, möchte seine Mutter gerne impfen lassen, um sie zu schützen. Diese allerdings ist dement und lebt in einem Pflegeheim. Er hat zwar eine Vorsorgevollmacht, allerdings sieht das Formular zur Impfeinwilligung diese gar nicht vor.

Die PNP hat sich deshalb mit dieser speziellen Situation an das Bayerischen Justizministerium gewendet. Pressesprecher Florian Lindemann erklärt, was im Falle von Demenz zu beachten ist. Ausschlaggebend dabei ist zunächst, ob der der "Betroffene einwilligungsfähig" ist, heißt es von der Pressestelle.

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