Landratsamt Straubing-Bogen informiert
Corona-Freiheiten: Diesen Nachweis brauchen Genesene

05.05.2021 | Stand 22.09.2023, 2:49 Uhr

−Symbolbild: Peter Kneffel/dpa

Derzeit gibt es keine speziellen Bescheinigungen für Corona-Genesene. Als Nachweis für eine überstandene Corona-Infektion gelten die Infektions- und Quarantäne-Entlassschreiben.

Lesen Sie dazu auch:
- So lockert Bayern die strengen Corona-Beschränkungen

Darüber informiert das Landratsamt Straubing-Bogen am Mittwoch in einer Pressemeldung. Denn zum Status und Nachweis von Genesenen seien bereits sehr viele Anfragen beim Gesundheitsamt eingegangen. Grund dafür: Ab Donnerstag, 6. Mai, werden in Bayern genesene, vollständig geimpfte (15. Tag nach der Zweitimpfung) und negativ getestete Personen gleichgestellt.



Damit einher gehen vom Freistaat verkündete Erleichterungen, insbesondere im Bereich der Zusammenkünfte, allgemeinen Kontaktbeschränkungen, Ausgangssperre und Quarantänepflicht.

Wie lange eine Person als "genesen" gilt

Spezielle Bescheinigungen für Genesene werden derzeit nicht ausgestellt, erklärt das Landratsamt Straubing-Bogen. Alle ehemals Infizierten haben dem Landratsamt zufolge ein entsprechendes Schreiben zum Zeitpunkt ihrer Covid-19-Infektion erhalten, ebenso ein Schreiben über die Quarantäneaufhebung. Nach derzeitigem Stand sei davon auszugehen, dass dieses Schreiben als Nachweis für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten gilt. Denn der Status "genesen" gelte nach derzeitiger Regelung nur für sechs Monate nach einer überstandenen Covid-19-Infektion. Antikörpertests seien in diesem Zusammenhang nach derzeitigem Stand weder nötig noch gültig, um den Zeitrahmen zu verlängern, informiert das Landratsamt.

− sms/pm