"Oa Halbe, bitt’schön", heißt es ab 19. September wieder in bayerischen Kneipen und Bars. Nun gibt es Hoffnung für Diskotheken und Clubs: Mit speziellem Konzept dürfen auch sie wieder öffnen.
Besitzt eine Lokalität eine Erlaubnis zum Getränkeausschank, dürfe sie unter denselben Bedingungen wie Bars und Kneipen ab dem 19. September wieder öffnen, erklärt das Wirtschaftsministerium gegenüber der PNP. Konkret bedeutet das: Bedienung der Gäste nur am Tisch, Beats allein im Hintergrund zur musikalischen Untermalung und Tanzen verboten.
Diese drei Kriterien zieht das Gesundheitsministerium auch für die Unterscheidung der verschiedenen Lokalitätsformen heran: "Daran lässt sich naturgemäß schon rein vom Betriebskonzept eine klare Abgrenzung zwischen Kneipen und Bars sowie Clubs und Diskotheken herstellen", so der Sprecher des Gesundheitsministeriums.