Landkreis Passau
Bundesweit auf Platz 9

08.11.2021 | Stand 08.11.2021, 18:16 Uhr

Mit einer Inzidenz von nun 682,8 stand der Landkreis Passau gestern auf Platz neun aller Landkreise und kreisfreien Städte in Deutschland. −Foto: dpa

Die Inzidenz im Landkreis Passau ist am Montag um über 100 nach oben geschnellt. Mit 257 Neuinfektionen meldete das RKI am Montag deutlich mehr neue Fälle als am Montag vergangener Woche (180).

Mit einer Inzidenz von nun 682,8 stand der Landkreis Passau gestern auf Platz neun aller Landkreise und kreisfreien Städte in Deutschland. Die höchste Inzidenz hatte der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mit einem Wert von 924,3.

Der Landkreis im Vergleich

Noch höher war die Inzidenz gestern in Rottal-Inn mit 833,3 und in Regen mit 701,0. Der Landkreis Dingolfing-Landau lag bei 674,6, Deggendorf bei 634,4, Freyung-Grafenau bei 582 und die Stadt Passau bei 394,9. Im benachbarten Österreich liegen die Werte schon im vierstelligen Bereich: Der Bezirk Schärding hatte am Montag eine Inzidenz von 1182,1, Rohrbach lag bei 1098,5.

Impfen und Regelungen

Der Impfbus des Landkreises macht am Dienstag, 9. November, am Parkplatz beim Rathaus in Hofkirchen Halt von 11 bis 18 Uhr. Am Impfzentrum Salzweg-Straßkirchen kann man sich Montag 14 bis 20 Uhr, Mittwoch 8 bis 14 Uhr, Freitag 14 bis 20 Uhr und Samstag 8 bis 14 Uhr ohne Anmeldung und Termin impfen lassen.

REGELUNGEN

FFP2-Maskenpflicht überall dort, wo bisher eine medizinische Maske ausreichend war. Lediglich für Schüler und Beschäftigte bleibt es bei der medizinischen Maske.
•Die 2G-Regel (geimpft/genesen) gilt überall dort, wo bisher 3Gplus (geimpft/genesen/PCR-getestet) verpflichtend war (Bars, Clubs, Veranstaltungen etc.). Ausgenommen sind Gastronomie, Beherbergungsbetriebe und körpernahe Dienstleistungen. Hier gilt 3G plus.
•3G (einfacher Schnelltest zweimal pro Woche) gilt in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten und für alle Beschäftigten, die bei der Arbeit Kontakt zu anderen Personen haben. Das gilt nicht für Handel, ÖPNV und Gottesdienste.
•Die Quarantänedauer beträgt für Kontaktpersonen generell zehn Tage, ein vorheriges Freitesten ist nicht mehr möglich. (Vollständig geimpfte und genesene Kontaktpersonen sind nach wie vor nicht quarantänepflichtig.)

•Die gültigen Corona-Maßnahmen sind auf www.landkreis-passau.de/corona abrufbar.

− Quelle: RKI, LRA