Bundespolizei Passau
Bundespolizei vollstreckt innerhalb weniger Stunden vier Haftbefehle

27.09.2021 | Stand 21.09.2023, 1:24 Uhr

Ruhstorf. Innerhalb weniger Stunden vollstreckte die Bundespolizei am Sonntag (26. September) bei der Einreisekontrolle in Rottal-Ost gleich vier Haftbefehle.
Gegen 02:20 Uhr kontrollierten die Beamten eine aus Österreich kommende 26-jährige Österreicherin in ihrem VW. Die junge Dame führte keinerlei Ausweisdokumente bei sich. Die Überprüfung ihrer mündlichen Angaben führte die Beamten zu dem vom Amtsgericht Tirschenreuth erlassenen Haftbefehl. Die 26-Jährige hätte sich im September 2018 wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vor dem Amtsgericht verantworten müssen. Da sie der Hauptverhandlung unentschuldigt fernblieb, wurde ein Haftbefehl gegen die junge Frau erlassen. Nach der Festnahme wurde die Österreicherin in die JVA Regensburg eingeliefert.
Um 04:00 Uhr klickten bei einem gesuchten Straftäter die Handschellen. Ein 50-jähriger Serbe wurde von verschiedenen Staatsanwaltschaften wegen des Vorwurfs der Urkundenfälschung, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Betrug mit Haftbefehlen gesucht. Nach seiner Festnahme lieferten die Bundespolizisten den Mann in die JVA Passau ein.
Ebenfalls polizeilich gesucht wurde eine 44-jährige Serbin. Die Frau wollte gegen 05:40 Uhr als Reisende in einem Fernreisebus nach Bayern einreisen. Wegen Diebstahl wurde die Frau im Januar 2018 vom Amtsgericht Aachen zu einer Freiheitsstrafe von 39 Tagen verurteilt. Ersatzweise abzuwenden wäre der Haftbefehl gegen die Zahlung von insgesamt 780 Euro. Diesen Geldbetrag konnte die Serbin vor Ort begleichen und somit ihre Reise fortsetzen.
Wegen Urkundenfälschung wurde ein 22-jähriger serbischer Staatsbürger von der Staatsanwaltschaft Bayreuth gesucht. Der junge Mann wollte gegen 11:00 Uhr mit einem serbischen Reisebus aus Österreich kommend in die Niederlande reisen. Die Überprüfung seiner Personalien führte die Beamten zu der Fahndungsnotierung. Im März 2021 wurde der 22-Jährige rechtskräftig zu einer 23-tägigen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Serbe konnte vor Ort die ersatzweise Geldstrafe in Höhe von 785 Euro begleichen und ebenfalls seine Reise fortsetzen.