Ein Mieter aus dem Landkreis Passau ist verärgert – nicht wegen einer Mieterhöhung, nicht wegen der Nebenkostenabrechnung oder weil er auf eine Reparatur warten muss. Der Grund für seinen Ärger: Er darf im Garten sein Feierabendbier nicht mehr trinken.
Im Sommer hat es der Vermieter verboten. Mehrfach hat sich der Mann bei der Gemeinde beschwert. Der gehört das Haus nämlich, Vermieter ist qua Amt der Bürgermeister. Und der bleibt bislang bei seinem Kurs.
Ob der Vermieter tatsächlich das Feierabendbier im Garten untersagen kann, hat die PNP jemanden gefragt, der sich mit Mieterrechten und -pflichten auskennt: Rechtsanwalt Lothar Kühnemann vom Mieterverein Passau e.V..