Passau/Karlsruhe
BGH verhandelt Revisionen nach Prügeltod von Maurice K.

13.02.2020 | Stand 20.09.2023, 5:02 Uhr

Die Angeklagten während des Maurice-Prozesses. Das Bundesgerichtshof prüft nun drei verhängte Strafen in dem Fall. −Archivfoto: Cavar

Der 15-jährige Schüler Maurice K. starb im April 2018 bei einer Schlägerei in Passau - nun überprüft der Bundesgerichtshof (BGH) die verhängten Strafen. Die obersten Strafrichter in Karlsruhe verhandeln am Donnerstag (10.30 Uhr) über Revisionen in drei Fällen. Darunter sind die beiden mutmaßlichen Haupttäter. Eine vierte Verurteilung ist schon rechtskräftig.

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Maurice K. hatte sich mit einem Gleichaltrigen, den er nicht leiden konnte, zu einer Schlägerei verabredet. Als Schaulustige mitprügelten, eskalierte die Situation. Der Schüler erstickte nach einem Nasenbeinbruch am eigenen Blut. Das Landgericht Passau verurteilte im Januar 2019 einen 25-Jährigen zu dreieinhalb Jahren Haft. Drei jüngere Angeklagte bekamen Bewährungsstrafen. Wer den todbringenden Schlag setzte, hatte sich nicht klären lassen.

Revision eingelegt haben die Staatsanwaltschaft und die Eltern des Opfers als Nebenkläger. Auch zwei der Angeklagten fechten das Urteil an. Ob am BGH gleich eine Entscheidung verkündet wird, ist offen. Sonst gibt es dafür einen Extra-Termin. (Az. 1 StR 368/19)

− dpa