Vilshofen
Bezuschusste Taxifahrten im Test

27.05.2021 | Stand 21.09.2023, 5:04 Uhr

Zufriedenheit signalisiert der Gesichtsausdruck von Helmut Dendl nach seiner Premierenfahrt im Zuschuss-Taxi. −Foto: privat

Die Stadt bezuschusst seit Mai Taxifahrten von Senioren, Schwerbehinderten und Bedürftigen innerhalb des Stadtgebiets. Als einer der ersten hat VdK-Ortsvorsitzender Helmut Dendl die Probe aufs Exempel gemacht und schildert dem Vilshofener Anzeiger nachfolgend seine Erfahrung. Vorweg: Sie war positiv.
Einen Tag vor seiner geplanten Fahrt hat Dendl beim Taxiunternehmen den bezuschussten Transport angemeldet. Das Taxi bestellte er für 10 Uhr. "Es stand überpünktlich vor dem Eingang des Wohnblocks in der Ottostraße", berichtet Dendl. Sein Fahrziel war das Hösamer Feld einschließlich Rückfahrt.
Vor dem Start musste das Formblatt "Mobilitätszuschuss" ausgefüllt werden. "Die Fahrerin hat mir gerne geholfen. Mit meinem Schwerbehindertenausweis mit Grad der Behinderung ab 50 ,bewaffnet’ war ich berechtigt." Bis vor die Tür des anvisierten Ladens wurde der VdK-Vorsitzende befördert. Die für ihn angenehme Begleiterscheinung: "Das Suchen eines Parkplatzes blieb mir erspart."
Mit seiner "Chauffeurin" hatte Dendl vereinbart, sich nach Erledigung seiner Einkäufe zu melden. "Als ich an der Kasse fertig war, habe ich angerufen. In aller Ruhe habe ich meine gekaufte Ware eingepackt. Dabei war sogar ein großer Sack Blumenerde. Man half mir beim Verstauen der Ware im Auto." Auch der Abschluss seiner Stadtfahrt verlief zur Zufriedenheit des VdK-Ortschefs. "Am Wohnblock angelangt, wurden seine Sachen zur Eingangstür gebracht. Für die Hin- und Rückfahrt musste er 10,50 Euro bezahlen. Dendls Fazit: "Es ist rundum eine gute Sache."

DIE ECKDATEN

Nicht nur Personen mit der Behinderung Dendls dürfen bezuschusste Taxifahrten in Anspruch nehmen. Hier die Eckpunkte für die Berechtigung:

• Senioren über 75 Jahre oder Personen mit einem Behinderungsgrad ab 50 bzw. mit einem Tafelberichtigungsschein können das Angebot der Stadt nutzen.
• Die Fahrt muss innerhalb des Stadtgebiets sein und darf grundsätzlich nicht vor 6 bzw. nach 20 Uhr stattfinden.

• Die berechtigte Person muss in der Stadt ihren Wohnsitz haben. Es dürfen maximal acht Fahrten pro Person und Monat in Anspruch genommen werden, wobei Hin-und Rückfahrt als jeweils eigene Fahrt zählen. Die Fahrten dienen ausschließlich der Personenbeförderung.

• Die Beförderung darf ausschließlich über die drei in der Stadt angesiedelten Taxiunternehmen erfolgen: Taxi und Verkehrsunternehmen Behr (✆08541/1770); Taxi Phoenix Gundula Ziegler (✆ 08541/ 916691) und Taxi Traudl (✆08541/7109). Sie geben auch Auskunft über die Modalitäten des Mobilitätszuschusses.

Das Projekt ist zunächst befristet bis 2022.

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