Unterneukirchen/Burgkirchen
Betrunken 24-Jährigen totgefahren: Garchinger verurteilt

14.02.2015 | Stand 20.09.2023, 22:13 Uhr

1,26 Promille hatte der Unfallverursacher im Blut: Kurz hinter dem Ortsschild war der Garchinger mit Tempo 90 ins Schleudern geraten und in den Wagen des 24-Jährigen geprallt. Der Unfallverursacher wurde nun zu 15 Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. − Foto: Bartschies

"Mini schleudert in Gegenverkehr – 24-Jähriger tot", unter dieser Schlagzeile berichtete der Anzeiger im August vergangenen Jahres von einem schweren Unfall in Hart an der Alz. Kurz hinter der Ortseinfahrt war ein damals 29-Jähriger auf die Gegenfahrbahn geraten und in den Seat eines 24-jährigen Burgkirchners gekracht – der junge Mann starb noch am Unfallort. Wie sich herausstellte war der Unfallverursacher aus Garching mit 1,26 Promille und Tempo 90 innerorts unterwegs gewesen – nun musste er sich vor dem Amtsgericht Mühldorf verantworten.

Staatsanwaltschaft geht in Berufung

Fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässige Tötung lautete schließlich der Richterspruch. Zu 15 Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilte Richter Florian Greifenstein den mittlerweile 30-jährigen Unfallverursacher. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten mit zwei Jahren und drei Monaten eine deutlich höhere Freiheitsstrafe gefordert. Da der Garchinger seit September 2014 in Untersuchungshaft sitzt und die U-Haft angerechnet wird, hätte er einen Teil der Strafe bereits abgesessen. Wie aber am Freitag von Seiten des Amtsgerichts Mühldorf zu erfahren war, hat die Staatsanwaltschaft zwischenzeitlich Berufung eingelegt. Der Fall geht somit in die nächste Instanz.

Während der Verhandlung hatte ein Gutachter betont, dass der nicht angeschnallte Seat-Fahrer auch mit Gurt kaum eine Chance gehabt hätte. Die Behauptung des Unfallverursachers, er sei geblendet worden und deshalb aufs Bankett und ins Schleudern geraten, erwies sich als nicht haltbar. Erschwerend kam außerdem noch hinzu, dass der 30-Jährige damals alkoholisiert unterwegs gewesen war. 1,26 Promille waren bei ihm gemessen worden. Einzig sein Geständnis und der Umstand, dass er bei dem Unfall selbst schwer verletzt worden war, konnte Richter Greifenstein zugunsten des Angeklagten werten.

Verteidiger kritisiert U-Haft

Verteidiger Christian Straub hate während der Verhandlung Kritik an der langen U-Haft seines Mandanten geäußert. Er habe kein Verständnis für die vermeintliche Begründung, es bestehe "Fluchtgefahr". Auch der Fall des CSU-Politikers Otto Wiesheu kam vor Gericht zur Sprache. Der hatte im Jahr 1983 alkoholisiert einen tödlichen Unfall verursacht. 12 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung lautete damals das Urteil in zweiter Instanz.

− jo