Mühldorf
Bei Corona-Demo: Rund 60 Leute bedrängen und beleidigen Polizei

25.04.2021 | Stand 22.09.2023, 0:57 Uhr

−Symbolbild: dpa

Am Samstag fand in der Zeit von 14 bis 15 Uhr eine ordnungsgemäß beim Landratsamt Mühldorf am Inn angezeigte Versammlung im Bereich des Stadtplatzes in Mühldorf am Inn statt.

Statt der ursprünglich 150 angemeldeten Teilnehmer erschienen in der Spitze ca. 300 Personen, so dass die Polizei in Absprache mit dem Landratsamt Mühldorf am Inn in versammlungsfreundlicher Abwägung die Versammlungsfläche kurzfristig erweiterte, um den anwesenden Personen unter Einhaltung der erforderlichen Mindestabstände eine Teilnahme zu ermöglichen. Dies hatte zur Folge, dass aufgrund der dortigen baulichen Enge weitere Flächen außerhalb der Versammlungsbereichs nicht mehr zur Verfügung standen.

Immer wieder auf Maskenpflicht und Mindestabstand hingwiesen

Mit zunehmender Dauer der Versammlung musste die Polizei immer wieder kommunikativ auf etliche Versammlungsteilnehmer bezüglich der Einhaltung der Maskenpflicht sowie der Mindestabstände einwirken, nachdem dies von Seiten des primär zuständigen Versammlungsleiters nur sehr zögerlich geschah.
Zum Ende der Versammlung musste die Polizei einen 53-jährigen Versammlungsteilnehmer nach mehrfacher vergeblicher Aufforderung, den erforderlichen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, zum Zwecke der Identitätsfeststellung aus der Versammlung herausführen. Gegen die polizeiliche Maßnahme widersetzte sich der Mann vehement. In der Folge solidarisierten sich ca. 60 Versammlungsteilnehmer, bildeten einen Pulk um die polizeilichen Einsatzkräfte und bedrängten diese im Bereich der dortigen Arkaden auf engstem Raum massiv. Es kam zu wüsten Beschimpfungen und Beleidigungen gegenüber den eingesetzten Polizeibeamten.

Nur mit Mühe und viel Kommunikation konnten die bedrängten Polizeibeamten die Situation nach einiger Zeit zumindest soweit entschärfen, dass die polizeiliche Maßnahme unter heftigem verbalem Protest der o.g. Versammlungsteilnehmer beendet werden konnte. Den 53-jährigen Versammlungsteilnehmer, der seinerseits bei seiner Widerstandshandlung leichte Verletzungen davontrug, erwartet nun unter anderem ein Strafverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.

Frau will gefälschtes Masken-Attest verbrennen

Im Rahmen der Abwanderung wurde eine 47-jährige Frau ohne erforderlichen Mund-Nasen-Schutz wegen der geltenden Maskenpflicht angesprochen und kontrolliert. Widerwillig zeigte die Person ein Attest zur Befreiung von der Maskenpflicht. Als die Beamten das Attest genauer in Augenschein nehmen wollten, versuchte die Frau das vermeintliche Attest zu verbrennen. Die Beamten konnten dies verhindern und das augenscheinlich gefälschte Attest beschlagnahmen. Gegen die Feststellungen ihrer Personalien setzte sie sich ebenfalls zur Wehr.

Insgesamt musste die Polizei sieben Strafenzeigen (u.a. Beleidigungen, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Fälschung eines Attests) sowie sechs Ordnungswidrigkeitsanzeigen wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz sowie die aktuell gültigen Infektionsschutzbestimmungen erstatten.

− pnp