Simbach am Inn
Bauausschuss lehnt Lagerzelt ab

01.12.2021 | Stand 21.09.2023, 0:45 Uhr

Der Bau- und Umweltausschuss des Stadtrates hat wieder getagt und dabei nur einem Antrag nicht das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Es handelt sich um ein Lagerzelt aus Kunststoff, das in Holzham neben einem Wohnhaus aufgestellt werden soll. Dieses Konstrukt hat stattliche Ausmaße von 12 x 8 Metern und soll als Unterstand für ein Wohnmobil dienen. Als "sonstiges Vorhaben im Außenbereich" wäre es eigentlich genehmigungsfähig, doch fehlen in diesem Fall die Nachbar-Unterschriften – und darauf legt der Ausschuss immer besonderen Wert.

Das Zelt werde benötigt, so heißt es in der Antragsbegründung, weil das Haus renoviert werden soll und die Besitzerin während dieser Zeit im Wohnmobil schläft. Aufgrund der Größe des Zeltes mit einem Vordach wird somit der Wohnbereich etwas erweitert.

Stefan Hirler wollte wissen, ob man sich einfach so über die fehlenden Unterschriften hinwegsetzen könne. Laut Auskunft von Bauamtsleiter Dieter Taubenböck liegt dies im Ermessen des Ausschusses. Das Bauvorhaben füge sich in die Umgehung ein. Im Prinzip spreche also nichts dagegen.

Nun ging es darum, ob die Genehmigung für das Zelt auf die Zeit der Renovierung befristet werden könne, denn dann wird es ja nicht mehr benötigt. Antwort: Nein, so etwas sieht das Baurecht nicht vor. Oder anders gesagt: Was einmal als Bauwerk genehmigt wurde, genießt Bestandsschutz. Der Unterstellplatz mit Vorzelt könne dann auch dauerhaft stehenbleiben. Jedoch: Ist das Zelt wirklich notwendig? Schließlich stelle das Wohnmobil ja schon eine Ausweich-Wohnung dar. Der Zweck sei also erfüllt, war man sich einig. So schlug Sitzungsleiter Bürgermeister Klaus Schmid vor, das Einvernehmen zu verweigern. Dies geschah dann auch einstimmig.

Bei den weiteren Punkten gab es allgemeine Zustimmung, manchmal jedoch mit Einschränkungen. So ging es um die Errichtung eines Zauns auf einem bebauten Grundstück am Erlacher Ahornweg. Wie sich herausstellte, war es eher eine massive Mauer, die zudem noch auf einer Länge von 37 Metern zwei Meter hoch sein sollte. Sie diene als Lärm- und Sichtschutz gegenüber den benachbarten großen Mehrfamilienhäusern. Nachbar-Unterschriften lagen keine vor. Laut Bebauungsplan sind nur Zäune bis zu 1,20 Metern Höhe zugelassen, weshalb hier eine isolierte Befreiung von dieser Festsetzung beantragt werden musste. Aus Sicht der Verwaltung ist der Antrag nachvollziehbar und man könnte zustimmen.

Eine Anwohnerin, der vom Gremium Rederecht eingeräumt wurde, bemerkte, die massive Wand stelle durchaus eine Beeinträchtigung gar. Zaun oder Mauer? Da war man sich nun nicht ganz einig, stellte aber fest, dass im Falle eines Lärmschutzes schon etwas Massiveres errichtet werden müsse. Christa Kick hatte mit der Höhe des Zaunes kein Problem, wenn es denn wie beantrag bei einem Zaun bleibe. So lautete dann auch der Beschluss: Dem Antrag wird zugestimmt, aber der Lärmschutz darf nicht in Beton- oder Ziegelbauweise entstehen.

Keine Probleme gab es mit dem Antrag auf Abbruch und Neubau eines Wohnhauses mit Garage an der Dr.-Hans-Pinzl-Straße. Das Gebäude hat die Ausmaße von 15,35 auf 18,3 Metern und besteht aus Untergeschoss, Erdgeschoss und Obergeschoss. Die Garage ist 51 Quadratmater groß. Hinzu kommen ein Erker und eine Terrasse. Wegen Überschreitung der Baugrenzen und einer zu geringen Dachneigung wurde eine Befreiung notwendig, die der Ausschuss erteilte, zumal auch alle Unterschriften vorlagen. (Weitere Punkte aus dieser Sitzung folgen.)