Straubing/Altötting
Babyklappe: Ein Rechtsbruch, der Leben rettet - Rechtliche Grauzone

Neues Gesetz legalisiert vertrauliche Geburt – Doch Babyklappen bleiben in rechtlicher Grauzone

28.01.2014 | Stand 28.01.2014, 13:17 Uhr

In der Altöttinger Babyklappe, die Kreisrätin Manuela Dönhuber (kl. Foto) initiiert hat, wurden seit 2001 zwei kleine Mädchen abgelegt.  − Fotos: Schwarz

Anna ist zehn, Maria sieben Jahre und Luca wenige Wochen alt. Die drei haben etwas gemeinsam: Sie sind Findelkinder. Ihre Mütter haben sie als Säuglinge in ostbayerischen Babyklappen abgelegt, um ihnen die Chance auf ein gutes Leben zu ermöglichen. Die Frauen selbst sahen sich dazu nicht in der Lage. Trotz ihrer guten Absichten haben die Mütter gesetzlich nicht einwandfrei gehandelt: "Kinder haben ein Recht darauf, zu erfahren, wo sie herkommen", erklärt die Sozialpädagogin Agatha Langstein von der Beratungsstelle "Donum Vitae" in Mühldorf und Altötting. Die Schwangerschaftsberaterin weiß aber auch: "Die Mütter werden in der Regel nicht strafrechtlich verfolgt. Denn Babyklappen befinden sich in einer rechtlichen Grauzone."

Kinder verzweifelter Mütter in Todesgefahr Ein neues Gesetz, das am 1. Mai 2014 in Kraft tritt, soll Müttern eine vertrauliche Geburt ohne Gesetzesverstoß ermöglichen. Sie können unter ärztlicher Betreuung gebären und müssen dennoch ihre Daten nicht preisgeben – zumindest nicht gleich. Lediglich bei einer Beratungsstelle für Schwangere hinterlegen sie einige Angaben zu ihrer Person. An die Geburtsklinik wird nur ein Pseudonym weitergegeben. Von der Beratung werden die Mütter nach der Geburt weiter begleitet und über die Möglichkeit informiert, ihr Kind zurückzubekommen.

Betroffene Kinder erhalten erst mit 16 die Möglichkeit, etwas über ihre Abstammung zu erfahren. Recht und Gesetz sind damit eingehalten. "Unsere Organisation hält das für den besseren Weg", so Agatha Langstein. "Denn die Erfahrung zeigt, dass adoptierte Kinder irgendwann nach ihrer Herkunft suchen."

Babyklappen würden dennoch weiterhin gebraucht, ungeachtet der unsicheren Rechtslage, die sich auch mit dem neuen Gesetz nicht ändert. Denn Babyklappen und die völlig anonyme Geburt in einer Klinik ohne die Angabe persönlicher Daten wurden darin nicht berücksichtigt – aber auch nicht verboten.

14 Babyklappen sind in Bayern derzeit gemeldet. Frauen, die ihren Säugling dort anonym abgeben, seien in verschiedenen Notlagen, berichtet Agatha Langstein. Sowohl die vertrauliche Geburt als auch Babyklappen anzubieten, sei die beste Lösung, findet auch die Altöttinger Kreisrätin Manuela Dönhuber, die sich für die Errichtung der Babyklappe in Altötting stark gemacht hat.
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