Es klingt wie ein schlechter Scherz, aber für elf von 31 Teilnehmern des Meisterkurses Heizung-Lüftung-Sanitär bei der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz in Passau war es schlagartig vorbei mit dem Traum vom Meistertitel.
Denn Ende November durften sie von einem Tag auf den anderen die Schule nicht mehr betreten. "Die Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz hatte von heute auf morgen die 2G-Regel eingeführt. Damit waren wir ausgeschlossen", berichtet einer der Betroffenen. Dabei waren sie so kurz vor dem Ziel. Es fehlten nur noch vier Wochen bis zur Prüfung. Was der 27-Jährige nicht nachvollziehen kann: Dass da mit zweierlei Maß gemessen wurde. "Unser Lehrer für Wärmepumpe war auch nicht geimpft, er durfte jedoch weiter in die Schule, mit PCR-Test", weiß er.
Die PNP hat die Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz mit dem Vorgang konfrontiert. Stellvertretender HWK-Hauptgeschäftsführer Hans Schmidt erklärt dazu: "Wir unterliegen den Rahmenbedingungen und Verordnungen des Freistaats und damit der 15. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die am 23. November in Kraft trat. In Paragraf 5 ist die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung geregelt. Für uns hat das bedeutet, dass mit dem Erscheinen der Verordnung unsere kompletten Bildungszentren unter 2G fallen. Das ist von einem Tag auf den anderen gekommen. Da war schnelles Handeln für uns wichtig. Also sind wir am Mittwoch in die Klassen reingegangen und haben erklärt, dass alle Ungeimpften das Bildungszentrum verlassen müssen."