Hauzenberg
Auf Autoverkauf folgen Scherereien ohne Ende

16.09.2021 | Stand 16.09.2021, 19:00 Uhr


Der Autoverkauf war eigentlich zur Zufriedenheit beider Seiten abgeschlossen worden. Doch dann folgten für den Verkäufer Monate voller Scherereien und Ärger ohne Ende. Das kam so: Ein Hauzenberger hatte laut Polizei über eine Online-Plattform seinen hochwertigen Gebrauchten zum Verkauf angeboten. Es meldete sich ein Interessent. Es wurde ein Kaufpreis von 16000 Euro vereinbart. Der Käufer übersandte per WhatsApp zum Vorbereiten des Kaufvertrags sein Ausweisdokument. Vor Ort wurde dann am 25. Juli bei der Übergabe der Kaufpreis bar bezahlt. Soweit, so gut.

Auf Bitten des Käufers hatte der Verkäufer aber seinen Wagen nicht abgemeldet, sondern zugelassen übergeben. Die Kennzeichen blieben am Fahrzeug. Im Kaufvertrag war unter anderem vereinbart worden, dass der Käufer das Fahrzeug unverzüglich bis 27. Juli abmeldet. Unter dieser Vorgabe wurden auch die Fahrzeugpapiere übergeben.

Anfang August nahm der Verkäufer über Handy mit dem Käufer nochmals Kontakt auf, weil dieser das Fahrzeug immer noch nicht umgemeldet hatte. Dieser sicherte zu, das bis zum 9. August nachzuholen. Bis zum 24. August war das immer noch passiert. Der Verkäufer erkundigte sich bei der Polizei über seine rechtlichen Möglichkeiten. Die konnte nicht viel raten, bis auf den Hinweis, dass er seine Versicherung vom Verkauf verständigen solle, damit diese dann der Zulassungsstelle Bescheid geben könne. Der sachbearbeitende Beamte konnte dann abends auch den Käufer am Handy doch noch erreichen. Der erklärte, dass der Wagen am 8. August bei einem Unfall in München beteiligt gewesen sei. Deshalb verzögere sich die Um- und Abmeldung. Er sicherte zu, sich mit dem Verkäufer sofort in Verbindung zu setzen und den "Fahrzeugwechsel" zu erledigen. Recherchen des Beamten bestätigten, dass das Auto tatsächlich bei einen Unfall in München als geschädigtes Fahrzeug beteiligt war.

Der dem Beamten zugesagte Rückruf beim Verkäufer kam dann ebenfalls, wie eine Rücksprache ergab. Es sollte nun alles "rasch" abgewickelt werden. Soweit, wieder so gut.

Am 15. September teilte der Verkäufer dann mit, dass das Auto immer noch nicht umgemeldet ist. Außerdem bekam er nun laufend Anhörbögen, für vermeintlich von ihm begangene Verkehrsverstöße. Unter anderem sollte er mit dem Auto in Ungarn und in Österreich zu schnell gefahren sein.

Auch die Ermittlungen des Beamten förderten weitere Ungereimtheiten an den Tag. Es gibt erhebliche Zweifel, was die tatsächliche Identität des Käufers betrifft. Außerdem wird gegen den 40-jährigen Rumänen in ähnlich gelagerten Fällen bereits ermittelt.
Ob sich nun der Anfangsverdacht einer Urkundenfälschung oder eines Ausweismissbrauchs erhärtet, müssen weitere Ermittlungen ergeben. Fakt ist allerdings, dass der Verkauf dem Käufer nichts wie Ärger beschert hat.