Es bleibt vorerst dabei: Touristische Tagesausflüge von außerhalb ins Passauer Land hinein sind untersagt, auch für Bürger angrenzender Gemeinden wird keine Ausnahme gemacht.
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Damit sind Stadt und Landkreis Passau im Verbund inzwischen die einzigen Kommunen in Bayern, die angesichts weiterhin hoher Inzidenzwerte und dem Auftreten der britischen Corona-Mutation in der Region noch an dieser Regelung festhalten. Diese scheint, zusammen mit den anderen Corona-Maßnahmen, zu wirken: Die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis war gestern erstmals seit Monaten leicht unter die 200er-Marke gesunken.
Stadt und Landkreis gelten als eine Region
Rückblick. Die Entscheidung hatte Anfang Januar für viel Wirbel gesorgt: Landrat Raimund Kneidinger hatte am Höchststand der Inzidenzwerte im Landkreis weit jenseits der 300 von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, neben der damals noch geltenden 15-Kilometer-Regelung auch touristische Ausflüge von außerhalb ins Landkreisgebiet zu untersagen. Auch Nachbarlandkreise wie Freyung-Grafenau oder Deggendorf hatten diese Zusatzregelung verhängt. Im Gegensatz zu FRG wurde im Landkreis Passau aber auch für Bewohner von Grenzgemeinden anderer Landkreise keine Ausnahme gemacht.
Anfangs hatte die Regelung nur für den Landkreis Passau gegolten, was die Passau-Stadt-Bürger damals quasi "eingesperrt" hatte – sie konnten den eingeschränkten Bewegungsradius von 15 Kilometern nicht ausnutzen, da sie auf einer Seite nicht über die österreichische Grenze und auf der anderen Seite nicht über die Landkreisgrenze duften.