Berchtesgadener Land
Allgemeinverfügung besteht vor Gericht

20.01.2022 | Stand 20.09.2023, 3:04 Uhr

−Foto: Symbolfoto

Der Corona-Protest ist weiterhin nur noch ortsfest erlaubt. Ein Eilantrag gegen die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Berchtesgadener Land – nach Informationen der Heimatzeitung durch Vertreter der Partei dieBasis – wurde heute vom Verwaltungsgericht als "unzulässig" abgelehnt.

Das erfuhr die Heimatzeitung am Nachmittag aus der Kreisverwaltung. Damit behält die Allgemeinverfügung, die aktuell bis 9. Februar 2022 befristet ist, ihre Gültigkeit.

Wie berichtet, hat das Landratsamt entschieden, mit Wirkung Samstag, 15. Januar, unangemeldete Versammlungen zu untersagen. Durch den Erlass sind aktuell Protestmärsche ausschließlich ortsfest und nach Anmeldung zulässig. Verstöße stellen in der Regel eine Ordnungswidrigkeit dar. Sie können auch als Straftat gewertet und mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr beziehungsweise Geldbuße bis zu 3000 Euro geahndet werden.

− red