Mitgliedschaft im Bündnis für Toleranz
AfD verliert Klage gegen bayerischen Landtag

11.08.2021 | Stand 21.09.2023, 1:05 Uhr

−Foto: picture alliance / dpa

Der bayerische Landtag kann nach einer gescheiterten Klage der AfD-Fraktion Mitglied in dem gegen Rechtsextremisten gerichteten "Bündnis für Toleranz" bleiben.

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Der Verfassungsgerichtshof in München wies eine Klage der Rechtspopulisten am Mittwoch ab. Die Mitgliedschaft in dem Bündnis verletzt laut Urteil nicht die Neutralitätspflicht des Staates.



Die AfD wollte die Mitgliedschaft des Landtags in dem 2005 auf Initiative der Kirchen gegründeten Toleranzbündnis aufkündigen. Das hatte der Ältestenrat des Landtags abgelehnt, daraufhin hatte die AfD Bayerns höchstes Gericht angerufen.

Nachmittag noch zweite Klage Thema am Verfassungsgericht

Der Verfassungsgerichtshof wird am Nachmittag noch in einem zweiten Fall mit einer Klage der AfD befasst sein. Die AfD will für sich die Mitgliedschaft im Parlamentarischen Kontrollgremium des Landtags erstreiten, das den bayerischen Verfassungsschutz überwacht.

Derzeit hat das Gremium nur sechs statt der üblichen sieben Mitglieder. Die AfD hat zwar gemessen an ihrer Fraktionsstärke im Landtag ein Vorschlagsrecht, die übrigen fünf Fraktionen hatten die AfD-Kandidaten jedoch mehrfach durchfallen lassen, weil sie diese für nicht vertrauenswürdig halten.

− dpa