Neue Allgemeinverfügung
Ab 1. Mai: So lockert Passau die Corona-Regeln in der Stadt

Gebiet für Maskenpflicht und Alkoholverbot wird deutlich reduziert

28.04.2021 | Stand 22.09.2023, 2:18 Uhr

Passau: Ein Mann geht mit Mundschutzmaske vor dem Dom St. Stephan. −Foto: Armin Weigel/dpa

Wegen der derzeit stabilen Corona-Lage im Stadtgebiet erlässt die Stadt Passau zum 1. Mai eine neue Allgemeinverfügung mit neuen Regelungen zu den Themen Maskenpflicht und Alkoholverbot.

Gleichzeitig werden weitere städtische Sportstätten wieder freigegeben, die dann gemäß den Vorgaben der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung genutzt werden können.

Hohe Impfquote

"Die meisten unserer Regelungen stammen aus einer Zeit, als wir eine 7-Tage-Inzidenz von 300 hatten. Nun sind wir bei 100. Außerdem können wir mittlerweile eine erhebliche Impfquote verzeichnen. Das führt dazu, dass wir dort, wo wir Spielräume haben, diese auch nutzen", betont OB Jürgen Dupper.

Radius für Maskenpflicht und Alkoholverbot kleiner

Die Maskenpflicht gilt ab 1. Mai nur noch von 5 bis 22 Uhr im Bereich der Ortspitze innaufwärts bis zur Eisenbahnbrücke sowie vom Klostergarten über den Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) bis zum Ludwigsplatz inklusive der vorderen Bahnhofstraße. Analog verhält es sich mit dem Verbot des Alkoholkonsums.

Seit April durchschnittlich niedrigere Inzidenz

Die Neufassung erfolgt laut Stadtverwaltung auf Basis geänderter Rahmenbedingungen. Die Erstfassung der Allgemeinverfügung mit größerem Geltungsbereich sei von den hohen Inzidenzzahlen geprägt gewesen. Nun liegt die 7-Tage-Inzidenz seit mehreren Wochen konstant zwischen 100 und 150, seit 10. April sogar durchgängig unter dem bayerischen und deutschen Durchschnitt. Auch die Impfquote hat bereits ein hohes Niveau erreicht, weshalb die Stadt Passau das Infektionsgeschehen neu bewertet hat. Einen detaillierten Lageplan zur neuen Allgemeinverfügung will die Stadt am 30. April veröffentlichen.

Skatepark, Bolzplätze und Streetball-Anlagen wieder geöffnet

Darüber hinaus werden zum 1. Mai weitere städtische Sportstätten wie Skatepark, Bolzplätze und Streetball-Anlagen zur Nutzung im Rahmen der geltenden Corona-Richtlinien geöffnet. Für Kinder unter 14 Jahren gilt, dass sie Sport in kontaktloser Form im Freien in Gruppen von höchstens fünf Personen ausüben dürfen. Die Anlagen der Sportvereine hat die Stadt bereits am 16. April freigegeben, die seither unter Beachtung der Bestimmungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wieder zur Verfügung stehen.

− red