Allgemeinverfügung
7-Tage-Inzidenz über Signalwert: Neue Corona-Maßnahmen in Cham

13.10.2020 | Stand 20.09.2023, 6:21 Uhr

−Symbolfoto: dpa

Nach den verpflichtenden Corona-Tests für Pendler aus Tschechien hat das Landratsamt am Dienstag weitere Corona-Maßnahmen beschlossen.

"Wir wollen die flächendeckende Schließung von Schulen, Einrichtungen, Betrieben, Geschäften und Grenzen auf jeden Fall vermeiden", wird Landrat Franz Löffler in einer Mitteilung zitiert. Ab Mittwoch gilt deshalb für Veranstaltungen in geschlossenen, öffentlichen oder angemieteten Räumen eine maximale Teilnehmerzahl von 50 Personen. Dazu zählen vor allem Hochzeiten, Beerdigungen, Geburtstage, Abschlussfeiern oder Vereins- und Parteiveranstaltungen. Unter freiem Himmel sind 100 Personen erlaubt. In privaten Räumen sollen keine Feierlichkeiten mit mehr als 25 Teilnehmern durchgeführt werden.

Schüler ab der 5. Klasse müssen Maske tragen

Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse müssen auch auf ihrem Platz eine Mund-Nasenbedeckung tragen. Das gilt auch für Lehrer, wenn sie den Mindestabstand von 1,5 Metern zu den Schülern nicht einhalten können. Maskenpflicht gilt auch für die Angestellten der Kindertageseinrichtungen und der Heilpädagogischen Tagesstätten. Kinder sind davon befreit, allerdings dürfen diese nur mehr in ihren festen Gruppen bleiben.

Masken auch am Arbeitsplatz empfohlen

Für Arbeitsplätze gibt es eine "Sollvorschrift" zur Mund-Nasenbedeckung. So soll jeder einen Mundschutz tragen, sofern weder der Mindestabstand eingehalten werden kann, noch Schutzwände aufgestellt werden können. Diese "dringende Empfehlung" gelte auch für berufliche und private Autofahrten, wenn darin zwei oder mehr Personen sitzen.