Landkreis Passau
5000 Autofahrer müssen ihre Führerscheine umtauschen

Alte Papiere verlieren zum 19. Januar ihre Gültigkeit – Umtausch ist gesetzlich vorgeschrieben

04.01.2022 | Stand 22.09.2023, 0:59 Uhr

Damit künftig EU-weit alle Führerscheine einheitlich und fälschungssicher sind, hat der Bund Anfang 2019 einen stufenweisen Pflichtumtausch von "Alten Führerscheinen" beschlossen.

Die ersten beim Umtausch sind alle vor dem 1. Januar 1999 ausgestellten, grauen, weißen oder rosafarbenen Papierführerscheine von Personen mit Geburtsjahr zwischen 1953 und 1958. Sie müssen bis spätestens 19. Januar 2022 in Besitz eines neuen Kartenführerscheins sein. Das sind allein im Landkreis etwa 5000 Menschen.

Der Führerscheinumtausch ist Pflicht. Er erfolgt ohne Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung, Ausnahmen können jedoch für Lkw- oder Omnibusführerscheine gelten. Wer nach Ablauf der Frist weiter mit seinem alten Führerschein fährt und erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen.

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