Seit 24. November vergangenen Jahres dürfen Arbeitgeber Beschäftigten nur noch dann Zugang zu Betrieben gewähren, wenn diese geimpft, genesen oder getestet sind. Arbeitnehmer, die nicht gegen das Corona-Virus geimpft sind, müssen den Vorgesetzten jeden Tag vor Dienstantritt einen negativen Corona-Test vorlegen. Geimpfte und genesene Mitarbeiter sind angehalten, sich mindestens zweimal pro Woche testen zu lassen. Die Umsetzung dieser Vorschriften läuft in Behörden und Betrieben problemlos. Das Landratsamt hat die Einhaltung der Vorschriften stichprobenartig überprüft, erläutert Oliver Menacher, Pressesprecher am Landratsamt.