Corona-Krise
3G am Arbeitsplatz: Das gilt für Ungeimpfte ab Samstag in Bayern

04.11.2021 | Stand 22.09.2023, 3:32 Uhr

−Symbolbild: dpa

Wegen der steigenden Corona-Zahlen hat die Bayerische Staatsregierung die Zügel angezogen. Springt die Corona-Ampel nun auf Rot, gilt ab Samstag auch am Arbeitsplatz die 3G-Regel. Was das für ungeimpfte Arbeitnehmer heißt, lesen Sie hier.



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"Die vierte Welle Corona rollt durch Deutschland und auch ganz besonders durch Bayern", sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Mittwoch in München. Er sprach erneut von einer "Pandemie der Ungeimpften". Zur Bekämpfung der stark gestiegenen Corona-Infektionen hat die bayerische Staatsregierung deshalb auch die Regeln für die Krankenhaus-Ampel verschärft.

Die Ampel springt nun auch auf Gelb, wenn landesweit 450 Intensivbetten belegt sind, sagte Söder. Rot zeigt die Ampel, wenn landesweit 600 Intensivbetten belegt sind. Bereits bei Stufe Gelb treten zusätzlich Schutzmaßnahmen in Kraft. Es werde auf FFP2-Masken umgestellt, sagte Söder. Wo bisher die 3G-Regel galt - also Einlass nur für Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete -, gelte dann die 3G-plus-Regel, die einen PCR-Test statt eines Schnelltests vorsieht. Wo zuvor 3G-plus galt, gilt dann 2G (geimpft, genesen).

Verschärfung ab Stufe Rot

Springt die Ampel auf Rot, gilt die 3G-Regel zum Beispiel auch am Arbeitsplatz. Für ungeimpfte Arbeitnehmer bedeutet das konkret, dass sie sich regelmäßig auf das Coronavirus testen lassen müssen. Grundsätzlich gilt die 3G-Regel in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten im Falle der roten Stufe. Sie gilt laut Gesundheitsministerium außerdem für alle Beschäftigten, die während ihrer Arbeit Kontakt zu anderen Personen haben, egal ob Kunden, andere Beschäftigte oder sonstige Personen. Das gilt allerdings nicht für den Handel und den ÖPNV. Um die 3G-Regeln einzuhalten genügt für Ungeimpfte ein einfacher Schnelltest zweimal pro Woche. Die Regelungen einer roten Ampel gelten auch in den Corona-Hotspots.

− els/mit dpa